Bisher galt hier in Deutschland eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Autofahrer mit THC-Resten im Blut. Da hieß es dann schnell: Lappen weg und fortan wieder mit den Öffis unterwegs. Und das obwohl der letzte Joint bereits Tage oder gar Wochen zurücklag und man keinerlei Beeinträchtigung im Fahrverhalten zu befürchten hatte. Doch damit ist jetzt Schluss, wer nach Cannabiskonsum am Steuer erwischt wird, dem droht nicht mehr automatisch der Führerscheinentzug. Laut einem neuen Urteil soll künftig erst ein Gutachten über die Fahrerlaubnis entscheiden.
Gelockerte Gesetzeslage für Freizeitkiffer
Eine einmalige Autofahrt unter Cannabiseinfluss soll also fortan nicht mehr automatisch zum Führerscheinentzug führen. Damit gab das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig seine bisherige gegenteilige Rechtsprechung auf. So heißt es im neuen Urteil: “Allein der erstmalige Verstoß gegen die gebotene Trennung von Konsum und Fahren rechtfertigt in der Regel nicht die Annahme, dass sich der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat“. Künftig sollen die Fahrerlaubnisbehörden gegebenenfalls mit einem Gutachten klären, ob Cannabiskonsumenten ihre Fahrtauglichkeit richtig einschätzen können. Gleichzeitig hält das Bundesverwaltungsgericht aber an dem bisherigen strengen Grenzwert fest.
Niedriger THC-Wert bleibt Grenze für Fahruntauglichkeit
Bis dato galt üblicherweise der Führerscheinentzug bei Autofahrern, die sich nach dem Konsum von Alkohol, Cannabis oder anderen Drogen fahruntauglich ans Steuer setzen. Bei Cannabis war das sogar generell schon dann der Fall, wenn Autofahrer einmalig mit einem Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum erwischt wurden. Dass dieser verschwindend geringe Marker allerdings noch nach tagelanger Joint-Abstinenz ganz locker erreicht werden kann, zeigt wie irrational der bisherige rechtliche Umgang mit dem Freizeitkonsum ist.
MPU, aber der Lappen bleibt!
Ein entsprechender Antrag von Experten verschiedener Fachgesellschaften, diese Grenze auf 3,0 Nanogramm THC im Blut anzuheben, liegt der Behörde bereits seit 2015 vor. Dennoch hielt das Bundesverwaltungsgericht nun weiter an dem bisherigen Grenzwert fest, lockerte die Konsequenzen eines Verstoßes aber auf. Die Freudenrufe werden ein wenig durch den Fakt getrübt, dass man sich als Kiffer, ohne konsumiert zu haben und in absolut fahrtauglicher Verfassung ist, fortan trotzdem noch nicht ohne mulmiges Gefühl hinter’s Steuer setzten kann. Denn auch ein einmaliger Verstoß begründe weiterhin Bedenken gegen die Fahreignung. Dem müsse die Fahrerlaubnisbehörde nachgehen, in der Regel werde hierfür wohl eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich sein. Aber immerhin, der Lappen bleibt. Übrigens ist der Führerschein durch CBD nicht in Gefahr.