Ob im Auto, auf dem Rad oder zu Fuß: Grundsätzlich besteht eigentlich immer die Möglichkeit, dass du in eine Polizeikontrolle gerätst. Deshalb solltest du genau wissen, was du während einer Personen- oder Verkehrskontrolle tun musst – und was nicht.
Deine Rechte und Pflichten in einer Personenkontrolle
Die genauen Voraussetzungen für Personenkontrollen sind Ländersache: In Bayern gelten – zum Beispiel in Hinblick auf Taschenkontrollen – andere Vorschriften als in Berlin. Es lohnt sich daher, mal einen Blick in die Vorschriften des eigenen Bundeslandes zu werfen. Die folgenden Dinge gelten aber in der Regel grundsätzlich:
1. Die Polizei braucht immer einen Grund, wenn sie dich kontrollieren will
Nichtsahnend spazierst du durch die Stadt – und sollst auf einmal kontrolliert werden. Das geht, wenn ein konkreter Verdacht gegen dich vorliegt. Konkreter Verdacht heißt: Es sieht so aus, als ob du eine Straftat begangen hast. Wenn du also mit Panzerknackermaske und Fernseher unter dem Arm über den Hauptbahnhof läufst, ist die Lage ziemlich klar. Unter gewissen Umständen ist eine Personenkontrolle aber auch ohne konkreten Verdacht rechtmäßig. Zum Beispiel, wenn du dich an einem Ort aufhältst, der dafür bekannt ist, dass hier Straftaten (etwa Drogenhandel) begangen werden. Du kannst dich also nur zur falschen Zeit am falschen Ort befinden und darfst trotzdem rechtmäßig kontrolliert werden. “Was werfen Sie mir vor?” ist eine Frage, die du immer stellen darfst und auch solltest. Wenn du Zweifel an der Rechtmäßigkeit hast, kannst du nämlich bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige stellen.
2. Du musst deinen Ausweis nicht immer dabei haben, solltest du aber
Die Ausweispflicht besagt: Als deutscher Staatsbürger musst du einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen. Du musst ihn zwar innerhalb des Landes nicht ständig mit dir führen. Es ist trotzdem besser, einen Ausweis dabei zu haben, falls du in eine Kontrolle gerätst. Denn wenn du ihn nicht dabei hast, musst du auf die Wache mitkommen oder die Beamten mit nach Hause nehmen, damit sie deine Personalien aufnehmen können.
3. Fragen zur Identität darf die Polizei immer stellen
Name, Geburtstag, Geburtsort, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit sind Dinge, die Beamte immer erfragen dürfen. Fragen wie “Wo geht’s denn jetzt noch hin?” oder “Haben Sie jemals Drogen konsumiert?” musst du nicht beantworten. Wer bereitwillig Auskunft gibt über Details, die über die Personalien hinausgehen, kann sich selbst schaden. Zum Beispiel, wenn sich daraus ein konkreter Verdacht ergibt.
Deine Rechte und Pflichten in einer Verkehrskontrolle
Jeder Verkehrsteilnehmer muss damit rechnen, kontrolliert zu werden. Denn nach § 36 der Straßenverkehrs-Ordnung darf die Polizei jederzeit Verkehrskontrollen durchführen. Wer das Zeichen zum Anhalten ignoriert, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit und riskiert so ein Bußgeld und einen Punkt. Das heißt jedoch nicht, dass man sich während einer Polizeikontrolle alles gefallen lassen muss. Darauf solltest du in einer Verkehrskontrolle achten:
1. Ruhig bleiben
Als Autofahrer angehalten zu werden, kann selbst dann beängstigend sein, wenn man sich keiner Schuld bewusst ist. Hier ist trotzdem die Devise: Ruhig bleiben! Die meisten Beamten wissen respektvolles Verhalten zu schätzen. Dadurch lässt sich die Situation schon entschärfen. Ein höflicher Hinweis darauf, dass du deine Rechte kennst, kann eine Verkehrskontrolle außerdem deutlich verkürzen und dir eine Menge unnötigen Ärger ersparen.
2. Nur die notwendigen Angaben machen
Die Beamten dürfen dich dazu auffordern, Führerschein und Fahrzeugpapiere vorzeigen und Angaben zu deiner Person (siehe oben) zu machen. Fragen wie: “Wo kommen Sie gerade her?” oder “Wissen Sie, weshalb wir Sie angehalten haben?” musst du dagegen nicht beantworten. Alles, was du sagst, kann im schlechtesten Fall als Schuldeingeständnis gewertet werden. “Dazu möchte ich nichts sagen” ist hier die beste Antwort. Lass dich nicht von Aussagen wie “Wenn Sie jetzt nicht die Wahrheit sagen und sich nicht kooperativ verhalten, hat das schwere Konsequenzen“ einschüchtern. Keine Aussage zu machen oder freiwillige Tests zu verweigern (siehe Punkt 3) hat niemals negative Auswirkungen.
3. Tests verweigern
Grundsätzlich sind alle Tests, die die Beamten zur Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit durchführen wollen, freiwillig. Dazu zählen: das “Pusten”, Urintests, Drogenschnelltests, Überprüfung deiner Pupillenreaktion, usw. Zwar kann die Polizei dann darauf bestehen, dich zur Blutentnahme mit zur Wache zu nehmen. In vielen Fällen ist dieses Vorgehen jedoch zu aufwendig und zeitintensiv, außer natürlich wenn du eindeutig nach Alkohol oder Marihuana riechst oder eine auffällige Fahrweise an den Tag legst.
Wir empfehlen, Urintests aus Prinzip zu verweigern. Die Abbauprodukte von THC sind im Urin noch sehr lange nachweisbar, je nach Regelmäßigkeit des Konsumverhaltens fünf Tage bis drei Monate lang. Selbst wenn du also zuletzt vor ein paar Wochen gekifft hast, kann die Polizei auf Grundlage eines “positiven” Urintests deinen Führerschein konfiszieren.
4. Wissen, was erlaubt ist
Gewisse Dinge darf die Polizei kontrollieren: Ob du ein Warndreieck dabei hast, einen Verbandskasten, eine HU-Plakette usw. Die Beamten dürfen dich auch dazu auffordern, das Auto zu verlassen. Was sie nicht dürfen: Das Fahrzeug betreten, durchsuchen, oder den Kofferraum öffnen. Die Ausnahme ist “Gefahr im Verzug”. Gibt es einen begründeten Verdacht für eine Straftat, riecht dein Auto also beispielsweise nach Cannabis, darf das Auto auch ohne richterlichen Beschluss durchsucht werden.
Fazit: Deeskalierend reagieren, Anwalt zur Hand haben
Begriffe wie “Gefahr im Verzug” sind nicht zu einhundert Prozent eindeutig formuliert und könnten daher von böswilligen Beamten freier ausgelegt werden, als zuerst angenommen. Ein deeskalierendes Verhalten bei Polizeikontrollen kann einigen unangenehmen Situationen schon den Wind aus den Segeln nehmen. Zur Sicherheit empfiehlt es sich aber, immer die Nummer des Anwalts zur Hand zu haben und sich beim Verdacht auf unbefugt handelnde Beamte die Dienstnummer und den Namen des Polizisten aufzuschreiben.
Titelbild © Björn Wylezich – stock.adobe.com
Danke für die Info welche Rechte,aber auch Pflichten ich habe wenn ich in eine Personenkontrolle gerate.
Was mich aber sehr verärgerte war,dass nachdem ein Polizist meinen Ausweis Kontrolliert hatte wie vorher klar aber nichts fand,sah er seinen Kollegen an der Fragte:“na,was ist?Antwort:!Liegt nichts vor alles klar.Ich erwartete ein kurzes tschau alles klar schönen tag noch als verabschiedung.
Der scheinbar „härtere“verabschiedete sich folgendermassen:“Ja,wenn nichts gegen „den“l vorliegt dann müssen wir den ja „laufen“lassen.
Muss sagen das war kurz vorm einsteigen in den Zug.?Fremde Leute sagten „die haben sie ja behandelt als wären sie ein gesuchter Straftäter,denn die lässt man laufen sagt man.