Cannabislegalisierung: LEAP fordert Entkriminalisierung – Sofort!
Nachdem die Koalition viel versprochen, aber nach wie vor nicht gehandelt hat, werden die Rufe nach einer Entkriminalisierung, noch vor der Legalisierung, lauter. Nun hat der nächste wichtige Sektor nochmals klar Stellung bezogen, und ein Ende dieser absurden Situation gefordert – das Gesetz selbst.
LAW ENFORCEMENT AGAINST PROHIBITION
Gesetzesvollzieher gegen die Prohibition. So heißt das sowohl bundesweite als auch globale Netzwerk von Menschen, denen auch unser neuer Drogenbeauftragter Burkhard Blienert angehört. Und welches für eine Beendigung der Prohibition in den jeweiligen Ländern kämpft. In Deutschland besteht LEAP aus 50 Sprechern, 107 Unterstützern und 3 gemeinnützigen Organisationen sowie 5 Vorsitzenden. Zu denen zählen unter anderem Jugendrichter Müller und der Anwalt Kai Friedrich Niermann. Am 30. Januar veröffentlichte das Netzwerk auf seiner Internetseite und somit auch weit in den Social Media-Kanälen eine Stellungnahme. In dieser Stellungnahme nimmt LEAP Bezug auf die Versprechen der Koalition und prangert an, den Verkauf von jährlich 400 Tonnen Cannabis und somit der Einnahme von 4-6 Milliarden Euro, dem Schwarzmarkt zu überlassen.
Dieser sei in staatliche Strukturen zu überführen, heißt es – auch, um die dringend erforderlichen Qualitätskontrollen zu gewährleisten. Es sei klar, dass dies alles Zeit brauche, heißt es weiter, doch die Entkriminalisierung müsse so lange nicht warten. Konkret schreiben Jugendrichter Andreas Müller und Kai Niermann, dass es SOFORT eine gesetzliche Klarstellung brauche. Es sei absurd zwei Jahre lang eine Legalisierung vorzubereiten und parallel Menschen zu kriminalisieren und zu bestrafen. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte würden oft genug gegen ihren Willen diese veralteten Gesetze vertreten müssen, solange diese nicht geändert seien, so Müller. Die Kosten seien besser in Präventionsprojekten angelegt. LEAP Deutschland macht auch einen konkreten Vorschlag, wie diese Entkriminalisierung auszusehen hätte, und orientiert sich dabei in sechs Punkten an dem Cannabiskontrollgesetz der Grünen:
- Besitz von 30g
- Anbau von 3 Pflanzen
- Anbau und Aufbewahrung sind im Sinne des Jugendschutzes zu sichern
- Das Gesundheitsministerium soll diese Punkte ohne Zustimmung des Bundesrates regulieren können
- Cannabis darf Minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden
- Verstöße gegen die festgelegten Mengen für Besitz, Anbau und Lagerung sollen als Ordnungswidrigkeiten behandelt werden, die allerdings bis zu 25.000 Euro kosten können
Bayern hat großen Handlungsbedarf
Ein gutes Beispiel für die momentan, beziehungsweise nach wie vor, fehlschlagende Drogenpolitik ist ein Fall, den der Anwalt Michel Schulte, welcher für seine klare Einstellung gegen die Prohibition und damit zusammenhängende Öffentlichkeitsarbeit bekannt ist, am heutigen Donnerstag verhandelte. Auf Twitter machte er publik, dass er eine Mandantin verteidige, welche Mitte 40 und arbeitssuchend sei, also am Existenzminimum lebe. Die Dame lebt monatlich von 403 Euro und das Gericht hatte sie, wegen sage und schreibe 0,2 Gramm Cannabis, zu 60 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. 16 Stunden vor der Hauptverhandlung knickte das Gericht in Deggendorf nun plötzlich ein.
Der Richter teilte Herrn Schulte telefonisch mit, dass die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl zurücknehme. Schulte nennt das auf Twitter “juristisch unbefriedigend”, und meint, dass er den Fall lieber klar gewonnen hätte. Sicher auch, um der Entkriminalisierung damit einen Schritt näher zu kommen; dennoch wertet er die Rücknahme des Strafbefehls als “positives Signal aus Niederbayern”. Seine Mandantin dagegen mutmaßt in einem Interview, das Gericht habe bemerkt, wie hoch das öffentliche Interesse an diesem unverhältnismäßigem Urteil sei und versuche nun sauber aus der Sache herauszukommen. Wie auch immer es ist, es ist ein kleiner Teilerfolg. Und ob die Hashtags #Weedmob, oder #WeedmobWirkt das wirklich tun – Spaß machen sie allemal.