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Das neue bayerische Polizeigesetz: Einmal Überwachungsstaat zum Mitnehmen, bitte

Das neue bayerische Polizeigesetz: Einmal Überwachungsstaat zum Mitnehmen, bitte
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Dass mit der bayerischen Polizei teilweise nicht zu spaßen ist, weiß auch der Rest der Bundesrepublik. Harmlose Einsätze eskalieren, Polizeigewalt gegen Zivilisten sind keine Seltenheit – Freund und Helfer? Das gilt in Bayern nicht immer.

Neues Polizeigesetz ab Sommer 2018

Aber ausgerechnet hier soll jetzt eine Neuordnung des Polizeirechts in Kraft treten, die die Befugnisse noch massiver ausweitet. Der Widerstand dagegen wächst beständig: Der Entwurf komme “einem Ausbau der Polizei zum Nachrichtendienst gleich” und stellt die “größte und umfassendste Kontrollkompetenz für eine Polizei in Deutschland seit dem Ende des Nationalsozialismus dar”.

Vorgesehen sind unter anderem die folgenden Punkte:

  • Die Polizei muss keine konkrete Gefahr mehr nachweisen, um präventive Ermittlungen zu führen.
  • Zugriffe auf den Computer, das Smartphone und die Cloud sind bei “drohender (und eben nicht erst konkreter) Gefahr” erlaubt.
  • Bürger können präventiv als Gefährder kategorisiert werden – selbst wenn es gar nicht um Terror, sondern nur um normale Kriminalität geht.
  • Auch auf friedlichen Demonstrationen darf eine Videoüberwachung mit automatisierter Gesichtserkennung eingesetzt werden.
  • In Ausnahmefällen dürfen Handgranaten eingesetzt werden.

Eine Orwell’sche Dystopie: Das Polizeigesetz ermöglicht einen Überwachungsstaat

Von der “Ermöglichung eines Überwachungsstaates” redet Katharina Schulze, innenpolitische Sprecherin der Grünen im bayerischen Landtag und kündigte eine Verfassungsbeschwerde an. Und Claudia Stamm, fraktionslose Landtagsabgeordnete, warnt:  “George Orwell ist nichts dagegen. Der Umbau der bayerischen Polizei zu einer potenziellen Geheimpolizei findet jetzt seine Fortsetzung.”

Neues bayerischen Polizeigesetz: Stichtag am 26. April

Am 26. April entscheidet der Landtag über das Gesetz. Wird es bewilligt, so könnte es schon im Sommer in Kraft treten. Dann gibt es keinen Unterschied mehr zwischen Terrorismus und Kriminalität – auch, wenn das bayerische Innenministerium die geplanten Änderungen lieber als “bessere und modernere Eingriffsbefugnisse im Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität” bezeichnet.

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Jeder einzelne kann zum Verdächtigen werden

Man muss kein pseudokrimineller Cannabis-Konsument sein, um bei diesem Gesetzesentwurf Angst zu bekommen. Praktisch jeder kann damit zum Verdächtigen werden, sogar Aufenthaltsge- und verbote ohne Prozess und Verteidiger können so rechtfertigt werden. Anzunehmen ist außerdem, dass die Neuerungen sehr bald in der gesamten Bundesrepublik eingeführt werden sollen: “Man will ein Modell entwerfen, das die Länder möglichst annehmen sollen. Und dieses Modell wird aussehen wie das bayrische”, so der Rechtsanwalt Hartmut Wächtler.

Was kann ich dagegen tun?

Augen und Ohren offenhalten. In München findet am 10. Mai eine großangelegte Demonstration gegen das Polizeiaufgabengesetz statt, bei der mehrere 10.000 Demonstranten erwartet werden. Es gibt online auch eine Petition zu unterzeichnen, die sich an den neuen bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder richtet. Ansonsten: Unterstützt die Abgeordneten des Bayerischen Landtags, die sich gegen das neue Polizeigesetz stellen, durch eure positiven Zuschriften – und schreibt auch all denjenigen, die das Gesetz durchboxen wollen.

Mehr Überwachung führt nicht automatisch zu mehr Sicherheit – sondern nur zu einem fundamentalen Eingriff in die Privatsphäre jedes einzelnen!

Titelbild: „Big Brother“ by Albert Bridge. Lizenz: CC BY-SA 2.0

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