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Stoned Autofahren: Vielleicht nach der Legalisierung?

Stoned Autofahren: Vielleicht nach der Legalisierung?
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Seit die Legalisierung im Koalitionsvertrag steht, wird viel spekuliert. Kriegen wir den Eigenanbau? Dürfen wir im Straßencafé kiffen? Und vielleicht fragen sich auch einige, ob so’n entspannter Roadtrip mit Lunte im Mundwinkel nicht auch drin sein könnte. Wir haben uns für euch durch die Bußgeldkataloge geschmökert, und beim DHV nachgefragt, ob Cannabis-Konsum und Autofahren sich demnächst die Hand geben.

Droge bleibt Droge

Die konkreten Gesetze zur Legalisierung sollen noch in diesem Jahr auf dem Tisch liegen. Auch, wenn sie ein Großteil der Bevölkerung mit Spannung erwartet, können sie uns noch den Spaß verderben – zumindest teilweise. So munkelt man beispielsweise von einer THC-Obergrenze, die die Herstellung, Erwerb und Konsum von Extrakten zum Beispiel wieder in die Illegalität schieben würde. Bei einem Thema jedoch, kann uns keiner mehr in die Suppe spucken, und das ist der Führerschein. Was die Straßenverkehrsordnung betrifft, ist man als Kiffer nämlich schon gewaltig am A….ber lasst mich das erklären!

Unter Drogeneinfluss, ebenso wie alkoholisiert, Auto zu fahren ist und bleibt verboten, und ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit nach §24a, Abs. 2 StvG. Und das klingt dann so: „Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.“

Die Bußen sind ebenfalls nicht zu verachten, und setzen sich wie folgt zusammen:

Beim ersten Verstoß:  einmonatiges Fahrverbot
Beim zweiten Verstoß: 1.000 € Bußgeld, 2 Punkte, dreimonatiges Fahrverbot
Bei mehreren Verstößen: 1.500 € Bußgeld, 2 Punkte, dreimonatiges Fahrverbot

Auswirkungen von Drogeneinfluss im Straßenverkehr

Dadurch, dass alle Drogen (einschließlich Alkohol) das Reaktions- und Konzentrationsvermögen schwächen, und die Risikobereitschaft erhöhen, kommt es jährlich (2019) zu 13.949 Unfällen mit Personenschaden durch Alkohol, und 2386 wegen Drogeneinflusses. Cannabis ist unter den Drogen (ausgenommen Alkohol) die weit häufigste. Gefolgt von aufputschenden Substanzen wie Kokain, auf welche wiederum die Downer wie Valium folgen.

Aufgrund dessen kann Cannabis-Konsum beim Autofahren sogar eine Straftat darstellen: Wer unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug führt, obwohl er dazu nicht mehr in der Lage ist, und andere Verkehrsteilnehmer oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, macht sich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB strafbar. Er muss mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen und mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis.

Und was ist mit medizinischem Weed?

Seit 2017 ist es möglich Cannabis auf Rezept zu erhalten, allerdings nur, wenn man schwerstkrank ist. Und selbst dann ist es oft ein steiniger Weg. Haben es Patienten dann geschafft, trotz Armut und Erkrankung ihr Cannabis vor Gericht zu erstreiten, wie es häufig der Fall ist, stehen sie vor der nächsten Hürde. Zumindest, wenn sie Führerscheininhaber sind.

Hinsichtlich der Fahreignung gibt es keine vergleichbaren Grenzwerte wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss, weil Drogen bei jedem Konsumenten anders wirken. Bei harten Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) zeigt der Gesetzgeber null Toleranz. Lediglich bei Cannabis wird die Fahreignung anhand des Konsumverhaltens beurteilt.

Für Patienten gibt es also das sogenannte Medikamentenprivileg. Sie verstoßen nicht § 24a Abs. 2 StVG, wenn sie nach dem Cannabis-Konsum Autofahren – vorausgesetzt, sie nehmen die ärztlich verordnete Dosis ordnungsgemäß ein und zeigen keine Ausfallerscheinungen.

Fragt man den DHV, erfährt man, dass die Null-Toleranz-Regel für Cannabiskonsumenten ohnehin ungerecht ist. Seit Jahren werden dringend Grenzwerte gefordert. Cannabis ist im Blut nämlich noch Tage nach dem Konsum nachweisbar, zu einem Zeitpunkt also, zu dem schon lange kein Rausch mehr besteht. Außerdem sind die Grenzwerte im europäischen deutlich zu niedrig. Wer sich dazu ein wenig Wissen aneignen will, dem sei die Kampagne “Klarer Kopf. Klare Regeln!” wärmstens empfohlen.

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