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CBD in der Grauzone: Hanfnah-Prozess findet ein Ende

CBD in der Grauzone: Hanfnah-Prozess findet ein Ende
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Am heutigen Dienstag, dem 29. März ging der Hanfnah-Prozess in seine langersehnte zweite Runde. Im Landgericht Freiburg wurde ab 8 Uhr nicht nur über die Zukunft des Herrn Pietsch, sondern auch über den Umgang mit CBD verhandelt, auch wenn letzteres nicht offiziell Gegenstand der Verhandlung war. Der Aktivismus und die Öffentlichkeitsarbeit des Hanfnah-Besitzers machten diesen sinnlosen Prozess abermals zu einer Bühne für ein absurdes Theaterstück.

Nutzhanf ist nicht gleich Nutzhanf

Tobias Pietsch, Gründer des Hanfgeschäfts Hanfnah im Schwarzwald, eröffnete seine erste Filiale vor sechseinhalb Jahren in Lahr. Seitdem hat er nicht nur einen Gründerpreis der Stadt erhalten, und zwei weitere Filialen in Lörrach und Freiburg eröffnet, er bekam auch massive Probleme mit dem Gesetz. Nachdem Tobias 2018 auf der Hanfmesse Mary Jane in Berlin das große Angebot an CBD Blüten unter die Lupe nahm, beschloss er, diese auch in seinem Geschäft anzubieten; Kosmetika, Grow- und Headshop-Bedarf, Textilien, Lebensmittel und eine große Auswahl an weiteren Produkten hatte er bereits im Sortiment, was die nachfolgenden Ereignisse umso absurder erscheinen lässt.                                    

Kurz nachdem er die Blüten in sein Sortiment aufgenommen hatte, zeigte ihn ein Politiker der AfD an, und da die deutschen Behörden einem Verfolgungszwang unterliegen, ist eine Anzeige einmal gestellt, wurden Maßnahmen in die Wege geleitet. Es gibt in solchen, wie in allen Fällen, immer einen Ermessensspielraum, der sich von Verwarnungen bis hin zu Haftbefehlen erstreckt. Im Fall von Hanfnah entschied man sich für Razzien in zwei der Filialen, und beschlagnahmte ausschließlich die zum Rauchen ausgewiesenen CBD-Aromablüten.                                                                            

Hanfnah Prozess: Tobias kämpft

Nun ist Tobias Pietsch, oder auch Toby, wie er in der Szene liebevoll genannt wird, ein recht redegewandter Mensch, der sich nichts gefallen lässt und eine klare Einstellung zur Cannabispolitik in unserem Land hat. Außerdem weiß er wie man Social Media nutzt, und so kommt es, dass man seine Gegenwehr zum Teil live oder zumindest immer aktuell mitverfolgen kann. In einem seiner Youtube Videos erklärt er, dass er Hanfblütentee schon vorher, und auch nachher noch verkauft hat, und sich frage, wo denn nun der Unterschied sei. Er macht damit auf eine Grauzone in der deutschen Gesetzgebung aufmerksam, die seit Jahren aus verschiedenen Ecken angeprangert wird, und deren Schließung überfällig ist. Einerseits werden an allen Ecken CBD Blüten angeboten; ob im Späti, Headshop, CBD Shop, Automaten oder online; andererseits finden seit Jahren immer wieder Razzien statt, die Existenzen bedrohen oder beenden. Viele seiner Kollegen haben durch ähnliche Vorgänge wie bei Hanfnah schon Konkurs anmelden müssen, und auch Pietsch hat mit offenen Anwaltsrechnungen, und nicht ersetzten Waren zu kämpfen.

Es bleibt beim Vorurteil

…denn ein Urteil wollten die Richter heute nicht fällen. Nachdem Pietsch bereits im vorigen Jahr den ersten Teil der Verhandlung in Freiburg mit großem öffentlichen Interesse und Unterstützung hinter sich brachte, stand heute die zweite Runde, diesmal vor dem Schöffengericht Freiburg an. In der ersten Verhandlungsrunde im letzten Jahr standen zwischenzeitlich bis zu 14 Monate Haft im Raum, was bei einem Schuldspruch in dieser Kategorie eine angemessene Strafe dargestellt hätte – laut Gesetz jedenfalls. Damals sagte die Richterin wörtlich: “Der Angeklagte hat sich strafbar gemacht, wird aber nicht verklagt.” Dieses Urteil sehen Pietsch und viele andere nicht nur als Erfolg für ihn, sondern auch als wichtiges Zeichen eines Gerichts, dass einen CBD Shop Besitzer nicht verurteilen will. Es ist ein Zeichen, dass klare Gesetze gebraucht werden; ein Zeichen, dass man einen Mann, der Nutzhanf verkauft, nicht in einer Kategorie mit Totschlägern und Kinderschändern verurteilen sollte.

#freehanfnah #wewantTobyfree

Auch heute war eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren nicht ausgeschlossen; in seinen Videobotschaften betonte er in den letzten Tagen häufiger, dass das Ganze auch emotional und psychisch nicht spurlos an ihm vorübergeht, ist aber optimistisch, wieder ein mildes Urteil zu erstreiten. So ganz recht behalten sollte er damit nicht – das Verfahren wurde nach Paragraph 153a eingestellt. Pietsch machte sich die Entscheidung, in die Einstellung einzuwilligen, nach eigenen Angaben nicht leicht, denn er hätte lieber gewonnen. Die Richterin ließ allerdings keinen Zweifel daran, dass sie ihn auch verurteilen würde, also ließen er und sein Anwalt es dabei bewenden. Ende vom Lied ist, dass Tobias Pietsch auch vom zweiten Gericht nicht für den Handel mit CBD Blüten verurteilt worden ist, und es wünschenswert wäre, wenn die Politik sich schnellstmöglich zu einer Entkriminalisierung aller Cannabisprodukte durchringen würde, damit Staatskassen und Shopbesitzer endlich entlastet werden.

Titelbild (c) Hanfnah

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