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Droht ein CBD Verbot in der EU? Und was hat Daniela Ludwig damit zu tun?

Droht ein CBD Verbot in der EU? Und was hat Daniela Ludwig damit zu tun?
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Aktuell machen sich Gerüchte breit, es drohe ein Verbot von CBD auf EU-Ebene. Wie steht es eigentlich um die rechtliche Lage von CBD? Was wären die Konsequenzen? Wie sind Verbraucher betroffen? Und was hat Daniela Ludwig damit zu tun? Wir klären auf.

Cannabis ist verboten, weil es eine illegale Droge ist. Mit dieser messerscharfen und in sich geschlossenen Argumentation hat die ehemalige Drogenbeauftragte Marlene Mortler sich zum Gespött der Legalisierungsbefürworter gemacht.

Wie ist die aktuelle Rechtslage zu Hanfprodukten?

Und doch steckt in diesem Satz mehr, als es auf den ersten Blick vermuten lässt. Cannabis ist in Deutschland und fast jedem Land verboten, weil es die UN 1961 so entschieden hat.[1] Denn die UN hat Cannabis (Blüten, Blütenstände und Harze) im Anhang 4 der Single Convention of Narcotic Drugs gelistet. Anhang 4 beschreibt die am strengsten zu kontrollierenden Suchtstoffe überhaupt und die Stoffe dieser Gruppe dürfen nur unter strenger staatlicher Kontrolle zu wissenschaftlichen und medizinischen Zwecken eingesetzt werden. In Deutschland werden diese Stoffe durch das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) geregelt.

Der Anbau von Nutzhanf zu gewerblichen Zwecken soll durch die UN Single Convention jedoch nicht verhindert werden. Auch deshalb hat die EU in ihrem Sortenkatalog die Grenze von 0,2% THC eingeführt, um die Hanfindustrie zu erhalten. Unter diesem Wert dürfen Hanfpflanzen in Europa angebaut und weiterverarbeitet werden. Weiterverarbeitete Hanferzeugnisse mit unter 0,2% THC dürfen auch nach dem BtmG in Deutschland verkauft werden.

CBD Verbot: Was soll sich ändern?

Im November 2018 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) nun der UN mehrere Empfehlungen zur Neuklassifizierung von Cannabis unterbreitet – unter anderem die Entfernung von Cannabis aus Anhang 4, da die Suchtgefahr und die gesundheitlichen Gefahren nach heutigem Erkenntnisstand deutlich geringer sind, als 1961 angenommen wurde. Der medizinische Gebrauch der Cannabispflanze müsse laut WHO durch eine Herabstufung erleichtert werden.

Ein weiterer Vorschlag ist, dass Präparate mit dem Wirkstoff Cannabidiol (CBD) nicht unter internationale Regulierungen fallen sollen, solange sie weniger als 0,2% THC enthalten. Denn CBD hat keine psychoaktive Wirkung und es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass CBD abhängig machen könnte.[2]

Dieser gemächliche Schritt in Richtung freizügiger Regulierungen der Pflanze auf internationaler Ebene fügt sich in den global fortschreitenden Trend der Liberalisierung von Cannabis. Uruguay, Kanada, Mexiko, Luxemburg und immer mehr US-Staaten sind erst die Anfänge. Immer mehr Länder setzen sich gegen die UN Convention von 1961 hinweg. 

CBD: Die EU Kommission stellt sich quer

Doch die EU scheint einer ganz anderen Linie zu folgen. Der Präsident des Internationalen Drogen Kontrollgremiums (INCB) äußerte sich nämlich besorgt darüber, dass die Herstellung von CBD keinem „industriellem Zweck“ diene und deshalb der Anbau von Hanf, der für die Gewinnung von CBD aus dem Blütenmaterial bestimmt sei, überwacht werden müsse.[3] Kurzum, alle Produkte, die aus Hanfblüten gewonnen werden, sollten unabhängig vom THC-Gehalt als Betäubungsmittel eingestuft werden.

Dieser Auffassung scheint sich die EU-Kommission nun anschließen zu wollen. Denn zu genau diesem Ergebnis kam scheinbar die EU-interne „horizontale Gruppe Drogen“, die sich am 06.07.2020 mit den Vorschlägen der WHO auseinandergesetzt hat. Kurz darauf, am 15.07. wurden alle CBD-Hersteller, die Novel Food Anträge zu ihren Erzeugnissen gestellt hatten informiert, dass CBD, welches aus den blühenden und fruchttragenden Spitzen der Hanfpflanze (Cannabis sativa L.) extrahiert wird, als ein Betäubungsmittel betrachtet werden sollte, das unter das Einheitsübereinkommen der Vereinten Nationen über Betäubungsmittel von 1961 fällt.[4]

Was hat Daniela Ludwig mit dem drohenden CBD Verbot zu tun?

Wem das Ignorieren von wissenschaftlichen Erkenntnissen unter der Berufung auf „Verboten weil Illegal“ nun bekannt vorkommt, der tippt auf das richtige Amt, nur unter neuer Führung. Tatsächlich wird die „horizontale Gruppe Drogen“ der EU immer von dem Drogenbeauftragten des Landes geleitet, welches den Präsidenten der EU Kommission stellt. In diesem Falle mit Frau von der Leyen, folglich von Daniela Ludwig, unserer Drogenbeauftragten.

Daniela Ludwig trat am 10.09.2019 das Amt des Drogenbeauftragten als Nachfolge von Marlene Mortler an und betonte ihre Unvoreingenommenheit gegenüber dem Thema Cannabis. Sie zeigte sich sogar gesprächsbereit gegenüber dem Deutschen Hanfverband, etwas das von ihrer Vorgängerin strikt abgelehnt wurde und in Teilen der Union scharf kritisiert wurde.

So wörtlich auf der Website von Alexander Krauss (CDU):[5]

„CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß hat die Drogenbeauftragte Daniela Ludwig (CSU) für ihren Vorstoß kritisiert, das Cannabis-Verbot zu lockern. „Die Union sollte hier weiterhin klare Kante zeigen“, sagte Krauß. Dass Cannabis die Gesundheit schädige, sei wissenschaftlich erwiesen. Cannabis sei eine Einstiegsdroge, die in den Drogensumpf führe. Ludwig lasse sich von der Drogenlobby unter Druck setzen, kritisierte Krauß. „Ich hoffe, dass Daniela Ludwig in ihrem neuen Amt Standfestigkeit gewinnt“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete.  Wenn sie einknicke, sei sie für das Amt nicht geeignet.

Ohne Frau Ludwig hier rein opportunistische Motive unterstellen zu wollen, ist es doch zumindest verdächtigt, wie schlagartig sich ihre Ansichten gefestigt haben, dass Cannabis eine Gefahr sei, die unter allen Umständen und zu jedem Preis mit repressiven Mitteln bekämpft werden müsse.

Hat diese Haltung sich nun auch auf ihr Wirken auf EU Ebene ausgewirkt? Zumindest merkwürdig bleibt, dass diese Einordnung entgegen dem Betäubungsmittelgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht. Dort werden Produkte aus Nutzhanf explizit ausgeschlossen, solange der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen werden kann.[6][7] Hat die Bundesrepublik folglich über Jahrzehnte gegen die UN Single Convention verstoßen?

Auch die EU Staatsanwaltschaften stellvertretend für die EU-Komission haben in mehreren Fällen bereits darauf hingewiesen, dass Nutzhanfprodukte nicht unter die Single Convention fallen.[8] Wieso kommt die „horizontale Gruppe Drogen“ nun zu anderen Ergebnissen und weshalb ist die EU-Kommission gewillt, dieser Auslegung plötzlich zuzustimmen? 

Und ist es nicht absolut paradox , dass die EU sich gegen die Vorschläge der WHO stellt, mit Berufung auf die UN Single Convention, die erst auf Grundlage der damaligen Einschätzung der WHO aufgesetzt wurde? Wird der wissenschaftlichen Einordnung von 1961 mehr Relevanz gegeben, als der wissenschaftlichen Einordnung von 2018 derselben Institution? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

CBD als Betäubungsmittel – was wären die Konsequenzen?

Vorweg sei nochmal betont, dass es bei der Einstufung nicht um CBD per se geht. Es geht lediglich um natürliches CBD, welches aus den Hanfblüten gewonnen wird.

Diese Einstufung wäre vermutlich das schlagartige Ende aller Vollspektrum-Produkte. Denn auch wenn aus den Blättern und Samen der Hanfpflanze CBD gewonnen werden kann, wäre der Anbau extrem gefährlich für die Bauern. Hierdurch würden tausende Arbeitsplätze in der europäischen Hanfindustrie gefährdet werden. 

Auch CBD-Isolat aus Hanf wäre verboten, doch das chemisch exakt gleiche CBD-Isolat aus synthetischer Herstellung wäre erlaubt. Wirklich sicher für die Verbraucher, da die Ausgangsstoffe hoch giftig sind, kann synthetisches Isolat bislang nur von wenigen Pharmaunternehmen hergestellt werden. Auch der Preis würde schlagartig um vermutlich 200-300% ansteigen. Vermutlich würden jedoch auch verunreinigte synthetische CBD-Isolate ihren Weg auf den Markt finden und das könnte dann tatsächlich auch tödlich für manche Verbraucher enden. Vielleicht wäre dann das Ziel endlich erreicht und CBD wird verboten, weil es illegal ist und endlich gefährlich.

CBD Verbot: Was können Verbraucher tun?

Auch wenn es sich um Abstimmungen auf EU und UN Ebene handelt, können Verbraucher unter anderem auf abgeordnetenwatch.de Anfragen zu den Vorgängen in der Europäischen Union stellen und wie sich die Bundesregierung hier positionieren will. 

Der Aktivist Cyrus Badde hat zudem eine Petition auf change.org gestartet, die bereits knapp 10.000 Unterschriften gesammelt hat:

Quellen:

[1] https://www.unodc.org/pdf/convention_1961_en.pdf

[2] https://www.who.int/medicines/access/controlled-substances/UNSG_letter_ECDD41_recommendations_cannabis_24Jan19.pdf

[3] https://hempindustrydaily.com/un-body-sees-challenges-for-adding-cbd-footnote-to-international-narcotics-treaty/

[4] https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/eu-will-cbd-als-betaeubungsmittel-einstufen/

[5] https://www.alexander-krauss.com/2019/11/05/kritik-an-drogenbeauftragter-der-bundesregierung/

[6] https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/BJNR106810981.html

[7]https://www.bfarm.de/SharedDocs/FAQs/DE/BtmGrundstoffeAMVV/Cannabis/cannabis-faq14.html

[8] http://curia.europa.eu/juris/showPdf.jsf?text=&docid=47746&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=114975

Titelbild © Gajus – stock.adobe.com

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