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Frankreich: Oberstes Gericht erlaubt die Vermarktung von CBD Blüten

Frankreich: Oberstes Gericht erlaubt die Vermarktung von CBD Blüten
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Der Kassationshof, das höchste französische Gericht, hob am 23. Juni am Mittwoch ein Urteil auf, wonach Geschäfte Cannabidiol (CBD) nicht legal verkaufen durften. 

Basierend auf dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union entschied das Gericht, dass die Vermarktung von CBD und, insbesondere CBD Blüten, in Frankreich unabhängig von seiner Form legal ist. Das gilt, solange es in einem der Mitgliedsstaaten hergestellt wurde. CBD ist ein Cannabinoid aus dem weiblichen Hanf. Diesem wird unter anderen eine entspannende, entzündungshemmende Wirkung zugeschrieben. Jedoch keine psychoaktive.

Höchstes französisches Gericht folgt Urteil des EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits im November letzten Jahres entschieden, dass Frankreich den Verkauf von CBD nicht verbieten könne. Mit dem Grund weil es sich hierbei nicht um ein narkotisches Produkt handle. Bis zum Urteil hatten die französischen Behörden in den letzten Jahren Dutzende von Geschäften dicht gemacht, die CBD-Produkte vertrieben.

“Wir sind glücklich“, sagte CBD-Ladenbesitzer Mathieu Bensa gegenüber Reuters nach dem Urteil. “Wir haben nicht verstanden, warum Frankreich das letzte Land in der Europäischen Union war, das den Verkauf von CBD Blüten nicht zugelassen hat“, sagte er.

Lage um Verkauf von CBD Blüten weiter unklar

Der Kassationsgerichtshof urteilte allerdings nicht darüber, ob der Verkauf von CBD in Frankreich legal sei oder nicht, und schickte den Fall des CBD-Ladens Foxseeds, zur erneuten Entscheidung, an ein unteres Gericht in Grenoble zurück.

Frankreich erlaubt den Verkauf von Cannabisfasern und -samen, die weniger als 0,2 Prozent THC, den psychoaktiven Bestandteil der Pflanze, enthalten. Foxseeds hatte wie die meisten Läden CBD Blüten in Frankreich verkauft, was nach Ansicht der Behörden illegal sei – unabhängig davon, wie viel THC sie enthalten. Der Besitzer wurde aufgrund des Verkaufs illegaler Drogen angeklagt. Das untere Berufungsgericht stimmte dem zu und erklärte es damit, dass sein Verkauf von Blüten illegal sei. Das oberste Gericht widersprach dem jedoch. Die Blüten enthielten zwar Spuren von THC, hätten aber verkauft werden dürfen, da sie legal in der EU produziert wurden.

Nun liegt es an der unteren Instanz, zu versuchen, die Regeln für den Verkauf von CBD zu klären. In der Zwischenzeit haben sich Geschäfte, die CBD-Tee, Öle und Süßigkeiten verkaufen, in der Grauzone des Gesetzes weiter ausgebreitet. 

Auswirkungen des Urteils auf den deutschen Markt

Das Urteil aus Frankreich lässt Rückschlüsse auf den deutschen Markt zu. Wenn CBD – in egal welcher Form – dort vermarktet werden kann, muss gleiches aufgrund der Warenverkehrsfreiheit innerhalb der EU auch für Deutschland gelten. Der auf Cannabis spezialisierte Rechtsanwalt Kai-Friedrich Niermann, hat beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) den Erlass einer Allgemeinverfügung für CBD-Blüten beantragt und gibt sich optimistisch: „Europa und die Warenverkehrsfreiheit werden siegen!“

Bleibt zu hoffen, dass es bald eine ähnliche Rechtsprechung bezüglich CBD Blüten kaufen durch die hohen Gerichte der BRD geben wird.

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