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Warum das Cannabis-Verbot verfassungswidrig ist

Warum das Cannabis-Verbot verfassungswidrig ist
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Eine Initiative aus Juristen, Suchtexperten und Medizinern ist sich einig: Cannabis soll legalisiert werden. Den Konsum der Droge unter Strafe zu stellen sei nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch verfassungswidrig.

„Das Cannabis-Verbot hat seine Wirkung verfehlt, ist kontraproduktiv, ja schädlich für die Bevölkerung“, urteilt Prof. Dr. Lorenz Böllinger in seinem Beitrag zur Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages, die im Juni letzten Jahres in Berlin stattfand. Böllinger ist Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Bremen und Sprecher des Schildower Kreis. Das Experten-Netzwerks hat es sich zum Ziel gesetzt, auf die Folgen der Drogenprohibition aufmerksam zu machen und Alternativen zur aktuellen repressiven Drogenpolitik aufzuzeigen. Insbesondere wird das Cannabis-Verbot kritisiert.


Im Betäubungsmittelgesetz wird nicht nach Art der Droge unterschieden

Cannabis ist in der Anlage zum Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgelistet und zählt somit in Deutschland zu den nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln. Dabei wird zunächst nicht nach Droge unterschieden, sodass Cannabis beispielsweise gleich mit Heroin behandelt wird. Besitz, Anbau, Herstellung, Handel oder Inverkehrbringen der aufgeführten Drogen sind grundsätzlich nach § 29 BtMG strafbar. Böllinger ist jedoch der Meinung, „Cannabiskonsum und -besitz hätten nie unter Strafe gestellt werden dürfen.“ Eine Fremdschädigung, welches die Voraussetzung für strafrechtliche Ahndung sei, gebe es nicht.

Diese Meinung teilte bereits im Jahre 1994 ein Lübecker Richter und legte dem Bundesverfassungsgericht die entsprechenden Paragraphen zur Kontrolle vor. Das Urteil damals lautete, dass das Verbot von Cannabis sehr wohl verfassungsmäßig gerechtfertigt sei. Die höherwertigen Rechtsgüter seien die Gesundheit des Einzelnen, sowie die sogenannte „Volksgesundheit“. Strafe darf normalerweise nur im Falle erheblicher Fremdschädigung angedroht werden, aber nicht für eigenverantwortliche Selbstschädigung. Zudem hält Böllinger die „Volksgesundheit“ für eine „Hilfskonstruktion des Gesetzgebers“. Sie sei extrem diffus und heutzutage nicht mehr aufrechtzuerhalten. „Es handelt sich dabei um eine einzigartige Ausnahme vom umfassenden Freiheitsgrundsatz unserer Verfassung“, sagt der Strafrechtler. Außerdem sieht er das sogenannte Verhältnismäßigkeitsprinzip als wichtiges Prinzip des Grundgesetzes verletzt. Die Verhältnismäßigkeit ist in drei Schritten zu prüfen: Geeignetheit, Erforderlichkeit und Proportionalität (Angemessenheit).

Das Cannabisverbot ist ungeeignet– „Krieg gegen Drogen ist gescheitert“

Laut Böllinger sei Cannabis heute leichter, in größeren Mengen und billiger zu bekommen als früher. Der „Krieg gegen Drogen“ sei gescheitert. Abschreckung und Prävention funktionierten nicht. Es sei somit ein Mythos, wonach das Betäubungsmittelgesetz die Volksgesundheit schütze. Vielmehr erzeuge das Gesetz erst den profitträchtigen Schwarzmarkt. Die Folge sei eine Kriminalisierung auch von Nichtkriminellen und gesellschaftliche Diskriminierung, unter der besonders Konsumenten mit Migrationshintergrund sowie aus unteren sozialen Schichten zu leiden haben. Außerdem kämen Kosten in Milliardenhöhe für die Strafverfolgung hinzu. „Es fehlt jegliche staatliche Kontrolle über Herstellung, Verfügbarkeit, Reinheit“, so Böllinger in seiner Stellungnahme. Ebenso fehle jeglicher Verbraucher- und Jugendschutz und in den Bereichen Familie, Schule und Drogenberatung könne nicht adäquat aufgeklärt werden. Der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Justus Haucap argumentiert in seinen Beitrag zur Bundestagsanhörung ebenfalls, dass sich Nutzer besser schützen ließen, wenn Cannabis legalisiert würde: „Für die gezielte Aufklärung wäre eine kontrollierte Freigabe besser.“ Im heute illegalen Markt sei es schwierig die Konsumenten direkt zu adressieren, während man den legalen Cannabis-Verkauf mit verpflichtenden Hinweisen auf gesundheitliche Gefahren und Beratungsangeboten für Problemverbraucher verbinden könne. „Hinzu kommt eine bessere Qualitätskontrolle, die verhindert, dass andere gesundheitsschädliche Substanzen beigemischt werden“, so Haucap.

Drogenprohibition ist nicht erforderlich – Problemfälle sind die Ausnahme

Böllinger, der neben Rechtswissenschaften auch Psychologie studiert hat, führt an, dass nur bei Problemfällen (5-8% der Konsumenten) eine Intervention überhaupt erforderlich sei. Unendlich differenzierte Konsummuster erforderten einen einzelfallspezifischen Umgang.  „Jugendschutz ist dringend erforderlich, aber nur mit nicht-strafrechtlichen Mitteln […] zu verwirklichen.“, heißt es weiter. Außerdem bewiesen „Quasi-Feldexperimente“ in der EU, dass eine „Quasi-Legalisierung“ von Cannabis nicht zur befürchteten Ausweitung des Drogenkonsums führe. Entkriminalisiert wurde der Besitz von Cannabis zum Beispiel in den Niederlanden, Belgien, der Schweiz, Spanien, Portugal und Tschechien. In den Vereinigten Staaten haben zehn Bundesstaaten (Alaska, Colorado, Kalifornien, Maine, Massachusetts, Michigan, Nevada, Oregon, Vermont und Washington) sowie Washington D.C. Cannabis für den reinen Genussgebrauch legalisiert. Die Evidenz aus diesen Staaten ist ermutigend. Obwohl teilweise eine leichte Zunahme des Verbrauchs messbar ist, nimmt gerade der besonders problematische Konsum von Jugendlichen in der Tendenz eher ab.


Das Cannabisverbot ist unangemessen – „Nur die Entkriminalisierung von Rauschgift wird den mörderischen Kartellen allmählich den Boden entziehen können“

Menschen nehmen schon seit Tausenden von Jahren Drogen und es wird auch in Zukunft immer Leute geben, die psychoaktive Substanzen konsumieren wollen. Böllinger hält die Kriminalisierung von vier bis acht Millionen Cannabis-Konsumenten, von denen lediglich 1-4% gegebenenfalls ein Gesundheits- oder Abhängigkeitsproblem entwickeln, für unangemessen. Dagegen wäre das „effektivste Mittel gegen den Drogenhandel, dem extrem profitablen Geschäft die Basis zu entziehen“, wie er im Humboldt Forum Recht, der juristischen Internet-Zeitschrift an der Humboldt-Universität zu Berlin, schreibt. Der einzig mögliche Weg dafür sei eine Legalisierung. Die Rahmenbedingungen könnten dann gesundheits- und verbraucherschutzrechtlich angegangen werden. „Nur die Entkriminalisierung von Rauschgift wird den mörderischen Kartellen allmählich den Boden entziehen können.“, so der Rechtsexperte. Restprobleme würden immer bleiben. Es gebe Schwarzmarkt und Schmuggel mit legalen Drogen und Medikamenten, diese Dimensionen seien aber, wie die Erfahrung zeigt, beherrschbar. Wirtschaftswissenschaftler Haucap bestätigt, dass das Cannabis-Geschäft für Dealer und die organisierte Kriminalität weitgehend uninteressant wird, wenn „legale qualitätsgesicherte Markenprodukte auf dem Markt erhältlich sind.“ Nutzer würden ihre Nachfrage zumindest zum Großteil lieber bei legalen Händlern befriedigen als auf dem Schwarzmarkt, solange das legale Cannabis nicht zu teuer ist. „Erfahrungen aus Colorado zeigen, dass für legales, kontrolliertes Cannabis durchaus Preise verlangt werden können, die 10-20% über den Schwarzmarktpreisen liegen“, so Haucap. Außerdem fordert er die gewerbliche sowie die private Weitergabe des Rauschgifts an Jugendliche in einem regulierten Markt mit hohen Bußgeldern oder Strafen zu sanktionieren.

Die Drogenprohibition verstößt gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip in allen drei Unterprinzipien

Das Verbot von Cannabis scheint weder zeitgemäß noch verfassungskonform zu sein, denn man kann tatsächlich die Auffassung vertreten, dass es gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip des Grundgesetzes in allen drei Unterprinzipien verstößt. Zumindest ist die ungeeignete Drogenpolitik hinsichtlich ihrer ursprünglich erklärten Ziele gescheitert. Böllinger sagt dazu: „Die Konsequenzen der Drogenbekämpfung sind gefährlicher als die Drogen selbst.“ Die bestehenden gesetzlichen und sozialen Normen für den Umgang mit Drogen sollte mit den aktuellsten Forschungsergebnissen in Einklang gebracht werden, so wie schon heute mit Substanzen wie medizinischen Drogen, Alkohol und Tabak verfahren werde.

Titelbild © AA+W – stock.adobe.com

Kommentar(8)

  1. Schon in den 80′ ern entdeckte ich Cannabis als Medizin,dieses heuchlerische Gesetzt was letztes Jahr rausgekommen ist für Medi Weed ist auch das allerletzte.
    Es ist so schwer einen Arzt zu finden der einen wirklich hilft,aber mit Psychopharmaka Vollpumpen das geht.
    Es wird Zeit das dieses Besch,… BTMG endlich geändert wird ,wieso darf ich mir meine Medizin nicht selbst herstellen,wieso dürfen Apotheker nicht selbständig mit Growern in Deutschland Verträge machen?
    Dann hätten wir weder Lieferengpässe und es wären wieder ein paar tausend Arbeitsplätze geschaffen und es gäbe mehr Steuereinnahmen die man zur Prävention nutzen könnte.

  2. Packt es endlich an, Werte Politiker! Es betrifft nicht nur unser Wohlbefinfen, Wir wollen aus der Braunkohle raus! Hier eröffnen sich wirtschaftliche Potentiale mit hohen Vorteilen für Arbeitskräfte, unsere Gesundheit, gesunde Umwelt und optimale Gewinne. Wartet nicht, bis es andere tun.

  3. und beim Anbau (der Blüten) würden ja auch noch massenweise andere sehr nötige Rohstoffe „abfallen die uns erheblich Petrol ersparen könnten. Nutzhanf anbau is ja wegen des Verbots auch sogut wie unmöglich. da steckt wahrscheinlich nicht nur die Pharmafia dahinter. also alle mal aufschrein und nicht verstecken. Recht ist was anderen nicht Schadet und Hanf hilft sogar noch die Probleme komerzieler Agrarwirtschaft abzufangen.

  4. Die politische Verfolgung zig tausender Cannabiskonsumenten in Deutschland
    ist völlig unverhältnissmäßig und hat keinerlei positive Signalwirkung oder
    sonstige positive Auswirkungen. Es führt viel mehr zu einer unnötigen
    Belastung der Polizei, des Zolls und der Justiz, einem
    Glaubwürdigkeitsverlust des Staates u.a. bei Warnungen vor harten Drogen
    und bringt (durch Vermischung der Märkte harter und weicher Drogen,
    mangelnde Qualitätskontrolle, keine Altersüberprüfung bei der Abgabe auf
    dem Schwarzmarkt, unötige Kriminalisierung der Konsumenten und damit
    verbundener Arbeitsplatzverlust etc.) alle deutschen Cannabiskonsumenten
    unnötig in Gefahr. Angesichts der Tatsache, dass in den Niederlanden, wo
    Cannabis de-fakto frei erhältlich ist, die Zahl der Konsumenten im oder
    (in Teilbereichen) sogar unter dem europäischen Durchschnitt liegt, ohne dass
    hundertausende harmlose Bürger staatlich verfolgt werden zeigt, wie sinnlos,
    ja für die Konsumenten geradezu menschenverachtend die in Deutschland
    vorherrschende Prohibitionspolitik ist.

  5. Die Cannabiskonsumenten sind die Juden des 21. Jahrhunderts, die Bandenrepublik Täuschland ist das 4. Reich mit der ex SED-Funktionärin Angela Merkel als

    neue Führerin mit der Stammtischdikatur von SPD/CDU/CSU/FDP. Angela Merkel ist ein Maulwurd des ehemaligen DDR-SED-Regimes. Bei der friedlichen Revolution in

    der ehem. DDR war sie nicht dabei. Konnte sie nicht den sie war da schon bereits fester Bestandteil des Regimes welches beinahe auf die eigene Bevölkerung

    hätte schießen lassen. Kurz nach der Revolution kam die „Wende“ und Merkel wurde zum Wendehals, behauptete selber eine Aktivistin gewesen zu sein. Eine

    glatte Lüge.

    Die aktuelle Gesetzgebung und das Totalversagen der einzigen Sicherungseinrichtung gegen politische Verfolgung von Minderheiten, dem Bundesverfassungsgericht

    in Karlsruhe (welches dieser Bezeichnung nicht einmal ansatzweise gerecht wird und unsere Verfassung mehr besudelt denn beschützt) sind der neue Holocaust an

    den Cannabiskonsumenten (Juden haben wir ja nicht mehr so viele).

    1. Die billigende Inkaufnahme der Toten unter den Drogenkonsumenten durch Politiker, Staatsanwälte, Richter, Zoll und Polizei stellt ein Mordmerkmal dar

    (Vergleiche Raserurteil Berlin). Billigende Inkaufnahme Ubedingter Vorsatz) deshalb, da den Tätern die Folgen der Prohibition und die Anzahl der daraus

    resultieren Toten seit Jahrzehnten bekannt sind.

    2. Das Argument mit dem man die Toten vorsätzlich in Kauf nimmt um die Kinder zu schützen ist nicht ausreichend, da man Menschenleben nicht gegeneinander

    aufrechnen darf. (vergl. BVG Urteil zum damals abgeschmetterten Luftfahrtsicherungsgesetz „keine gegenseite Aufrechnung von Menschenleben“)

    3. Die Gnadenlose Verfolgung von Cannabiskonsumenten durch die o.g. Institutionen in gemeinschaftlicher Zusammenarbeit stellt eine Verschwörung dar, die sich

    des gemeinschaftlichen Machtmißbrauches bedient um das Verbrechen „Prohibition“ gmeinsam, d.h. in völlig miteinander verzahnter Systematik zu begehen.

    4. Das obendrein noch Korruption dabei eine sehr wichtige Rolle spielt, sowie Borniertheit und Arroganz der in diesem Schwerverbrechen involvierten Personen

    kann mit an Sicherheit grenzender WahrscheinlIchkeit angenommen werden. Der Punkt Korruption bringt ein weiteres schweres Mordmerkmal mit nämlich Tötung aus

    Habgier.

    5. Die Verweigerung von Cannabis als Medizin insbsondere in der Palliativmedizin (bei Todkranken) birgt nicht nur den Vorwurf der ständigen Verletzung der

    durch die Verfassung extrem geschützen (Ewigkeitsgarantie) Menschenwürde, sondern auch den Vorwurf einer strafbaren Körperverletzung in unzähligen Fällen

    sogar mit Todesfolge (fahrlässige Tötung) aufgrund von verweigerter Hilfeleistung. Somit wären auch alle Ärzte die sich einer Verschreibung von Cannabis

    verweigern und ebenfalls die Entscheider der Krankenkassen die eine Kostenerstattung einer solchen Behandlung aus Ideologischen Gründen ablehnen davon

    betroffen.

    Die 5 o.g. Punkte führen zu folgender rechtlicher Bewertung:

    a) Prohibition ist MORD! Nur die wenigsten Drogentoten sterben an der droge selbst, 99 % sind Überdosierungen einzig bedingt durch die Prohibition.

    b) Durch die Hohe Anzahl an Opfern, mehr als 100.000 seit Ende des 2. Weltkrieges kann man von einem gemeinschaftliche begangenen MASSENMORD ausgehen.

    c) Für die rechtliche Bewertung einer Person als Mörder bedarf es NICHT daß diese Person den Mord EIGENHÄNDIG ausführt. Auch das ausführen lassen von Morden

    macht eine Person zu einem Mörder. Hitler hat die Juden nicht eigenhändig vernichtet, Stalin seine Widersacher nicht eigenhändig erschossen.. Trotzdem sind

    beide als Massenmörder in die Geschichte eingegangen. Jemand der bei einem bakraub draußen steht und Wache hält ist an dem Bankraub ebenso beteiligt wie die

    Personen die in der Bank den eigentlichen Raub durchführen.

    d) Das Versagen jeglichen Verfassungsmäßigen Schutzes durch das mit faschistischer Ideologie korrumpierten BVG ist Strafvereitelung im Amt, neben der

    Beihilfe zum Massenmord bzw. das Ausführen lassen von Mord und unterlassener Hilfeleistung.

    Nun zu den Tätern (Mörder):

    Die betroffen Personenkreise sind:

    – Alle Abgeordneten incl. der Regierung die für die Beibehaltung der Prohibition stimmen bzw. in früher Jahren gestimmt haben (Machtmißbrauch).

    – Alle Richter und Staatsanwälte die Konsumenten der Mobilität, der Freiheit und auch in der Folge der Existenz beraubt haben, Ausgenommen bei Verurteilung

    von Beschaffungskriminalität z.B. Raub.

    – Auch alle Polizeibeamte die Verhaftungen durchgeführt haben, da diese aufgrund ihrer umfangreichen zivil- und strafrechtlichen Ausbildung hätten erkennen

    MÜßEN das sie schwere Menschenrechtsverletzung begehen und Beihilfe zum Massenmord leisten. Das Argunent des „erkennen müssen von Menschenrechtsverletzungen“

    benutzte man als Hebel um die Mauerschützen der verhaßten DDR ersatzweise zu bestrafen, da man an die wirklichen Täter nicht heran kam (Honecker war da schon

    längst in Chile).

    – Alle Pseudowissenschaftler die gefällig falsche (längst wiederlegte) Argumente lieferten um die Prohibitionslüge wissenschaftlich zu untermauern, z.B. Dr.

    Thomasius, das ist nur ein Name es gibt unzählige dieser „pseudowissenschaftlicher Huren“ die man schon öffentlich gewohnheitsrechtlich „Mietmäuler nennt“ was

    auf das Gleiche hinausläuft.

    – Als weitere Täter bzw. Beihelfer kommen auch alle minderen Pöstchen in Frage wie z.B. Drogenbauftragte, diese sogar in besonderem Maße da der Posten

    ohnehin besondere Aufmerksamkeit auf die aktuelle Drogenpolitik und deren Opfer verlangt. Ein Wegschauen in diesem Bereich ist Vorsatz! An einen

    Drogenbauftragten kann man sogar besonders hohe Anforderung hinsichtlich des Wissenstandes über Drogen und den folgen der Menschenrechtswidrigen
    Prohibition stellen als an einen normalen Menschen.

    Resümee:

    Prohibition ist nicht nur Menschenrechts- und damit Verfassungswidrig sondern MORD… MASSENMORD!

    Inwieweit der Artikel 20 Abs. 4 GG in Anwendung kommen kann, da auch das BVG auf der Seite der (Mit-)Täter zu verorten ist, kann ich an dieser Stelle nicht

    beurteilen. Mein Rechtsgefühl sagt mir aber das er längst zur Anwendung hätte kommen müssen. Doch dafür müßten sich wesentlich mehr Prohibitionsopfer sich dem Kampf anschließen.

  6. Man merkt, dass es immer mehr zu einem Umdenken bei vielen Menschen kommt. Hoffentlich bald auch auf politischer Ebene. Cannabis in der Medizin erweist sich bereits als sehr gute Alternative zu gängigen Therapien und Medikamenten. Wirtschaftlich würde es sich auch lohnen. Mehr Arbeitsplätze könnten geschaffen werden und das wäre gerade in der Corona-Krise auch eine gute Möglichkeit die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Die USA sind ein gutes Beispiel dafür, wie es funktionieren könnte.

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