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Hanfverband fordert endlich Klarheit im Umgang mit CBD!

Hanfverband fordert endlich Klarheit im Umgang mit CBD!
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Nachdem etliche Produzenten, Hersteller und Verkäufer von CBD-haltigen Produkten verunsichert oder gar strafrechtlich verfolgt wurden, schreitet nun der Deutsche Hanfverband ein und will endlich Klarheit schaffen. Die Änderung der Novel-Food-Richtlinie Anfang des Jahres sowie verwirrende Veröffentlichungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz bezüglich CBD sind Grund dieser momentanen Misere. 

Der Deutsche Hanfverband (DHV) arbeitet mit großem Engagement für eine bessere Hanfpolitik und vertritt die Interessen seiner Mitglieder. Mit einem Schreiben an Bundesministerin Klöckner fordert der DHV längst fällige Antworten auf dringende Fragen und Widersprüche zur CBD Rechtslage.

Hier ein Auszug:

  • Warum wurden die Einträge zu Cannabinoiden in der Novel-Food-Verordnung geändert?
  • Aufgrund von welchen wissenschaftlichen oder anderen Erkenntnissen erfolgten diese Änderungen jeweils?
  • Welche Akteure haben von deutscher Seite mit welchen Interessen diese Änderungen unterstützt bzw. nicht unterstützt?
  • Warum wurden keine Übergangsfristen für die mittelfristige Planung von Unternehmen vereinbart, um entsprechende wirtschaftliche Schäden zu vermeiden?
  • Welche Maßnahmen werden unternommen, um die Rechtslage und die Bewertung der Bundesregierung innerhalb der Staatsanwaltschaft zu verbreiten?

Die CBD Rechtslage muss geklärt werden

Das Schreiben weist außerdem freundlich darauf hin, dass Hanf in Lebensmitteln in Deutschland schon seit Jahrhunderten bekannt ist und in verschiedenen Formen genutzt wird. Darüber hinaus ist CBD ebenfalls längst ein traditioneller Bestandteil in hanfhaltigen Lebensmitteln. Wie kann es also sein, dass das Bundesministerium für Ernährung (BZfE) für Lebensmittel aus Hanf wirbt, zeitgleich aber das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) folgende Aussage auf der Homepage veröffentlicht hat?

„Dem BVL ist derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln, also auch Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre. Aus Sicherheit des BVL muss für CBD-haltige Erzeugnisse vor dem Inverkehrbringen entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels gestellt werden. Im Rahmen dieser Verfahren ist die Sicherheit des Erzeugnissen vom Antragsteller zu belegen.“

Schon im Jahr 1998 bestätigte die Europäische Kommission, dass Lebensmittel, die Teile der Hanfpflanze enthalten, nicht als neuartige Lebensmittel angesehen werden. All diese Tatsachen konnten allerdings nicht verhindern, dass in vielen Bundesländern Produkte mit CBD beschlagnahmt wurden, wozu auch herkömmliche Lebensmittel wie Kekse oder Pestos zählen. 

Der DHV erbittet bis zum 08. Mai 2019 eine ausführliche Stellungnahme und endlich Klarheit über die offenbar noch sehr unklare CBD Rechtslage, die zu unnötigen Strafverfolgungen führt.

Titelbild © artit – stock.adobe.com

Kommentar(1)

  1. Hat die Mortler nicht schon gut gezeigt das die Antwort uns auch nicht weiter bringt ?
    Zur Not labern die halt Scheiße 🤷‍♂️🤮

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