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Regressdruck: Wie man Ärzten in ihr Handwerk pfuscht

Regressdruck: Wie man Ärzten in ihr Handwerk pfuscht
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Dass man es als Cannabispatient, oder einer der es werden will, nicht leicht hat, darüber gibt es inzwischen viele Geschichten. Große Hoffnungen liegen in der Legalisierung und in der damit hoffentlich bevorstehenden Reform des Gesetzes “Cannabis in der Medizin”. Doch auch Ärzte haben mit dem Gesetz und vor allem dem, was die Krankenkassen daraus machen, zu kämpfen. Auf ihnen lasten Regelungen, die nur den Kassen nutzen und die häufig die Verschreibung von Cannabis verhindern.

Regressdruck: Sicherheit durch Rabattverträge

Der Arzneimittelmarkt ist hart umkämpft und ein großes Geschäft. Dass sich das durch Cannabis nicht ändern würde, auch wenn viele mit der Pflanze ein vollkommen anderes Lebensgefühl verbinden, war abzusehen. Der Markt für medizinisches Cannabis ist mit Anbietern überschwemmt, und es werden mehr. Das Problem dabei ist, dass der Bedarf nicht signifikant wächst und den Anbietern somit das erwartete große Geschäft davonschwimmt. Früher oder später wird sich der Markt wieder ausdünnen, wenn es nicht genug Abnehmer gibt – und wer möchte sein Unternehmen schon gleich wieder schließen müssen? So haben sich schon Ende 2021 die Firmen Adrex, Cannamedical und Remexian als erste für die Option von Rabattverträgen mit der Krankenkasse GWQ entschieden. Diese Rabattverträge bieten Sicherheit, da Krankenkassen solide Abnehmer sind, zerstören aber gleichzeitig den Markt.

So werden Blüten zum Teil für einen Preis von 2 Euro, Extrakte für einen Preis von 1,80 Euro pro Milliliter gehandelt; ein Preis, von dem Experten sagen, er könne unmöglich kostendeckend sein. Dieses Kartenhaus der Sicherheit wird also früher oder später in sich zusammenfallen. Und nicht nur das, die Krankenkassen greifen über die Regressregelung auch direkt in die Verschreibung ein. Wer die besten Rabatte bietet, wird verschrieben – nicht, was am besten passt!

Regressdruck belastet Ärzte

Die Regressregelung ist ein starker Eingriff in die Therapiehoheit der Ärzte. Sie sieht vor, dass Ärzte immer das günstigste Medikament aus der Leitlinie verschreiben, da die Kassen das Geld für die teureren Medikamente sonst zurückfordern könnten. Dies ist auch der Grund für die endlosen Kämpfe der Patienten vor Gericht und die Regel der Austherapiertheit, um Cannabis erhalten zu können. Den Krankenkassen ist dieses Medikament schlichtweg zu teuer, wenn man auch beispielsweise günstige Opioide verschreiben kann, für die es schon seit Jahren Rabattverträge gibt. Dies könnte im Übrigen der einzige Vorteil der Verträge sein – Cannabis ist nicht mehr deutlich teurer als andere Medikamente, und wird somit vielleicht auch eher von den Krankenkassen übernommen. Jedenfalls, bis der Markt einbricht. 

Aufgrund dieser Regelung, die einen Arzt am Jahresende schonmal eine fünfstellige Summe und somit die Existenz kosten kann, und aufgrund der komplizierten Antragsstellung, für die die Krankenkassen im Zeitplan eines Arztes einfach keinen Slot vorgesehen haben (Ein Arzt hat für einen Patienten durchschnittlich siebeneinhalb Minuten Zeit), ist es noch immer schwer, überhaupt einen Arzt zu finden, der bei diesem Thema nicht die Hände in die Luft wirft.

Der Genehmigungsvorbehalt

Ein weiterer empfindlicher Eingriff in die Arbeit der Ärzte ist der Genehmigungsvorbehalt für Cannabis, was nichts anderes bedeutet, als dass ein Arzt Cannabis nur verschreiben darf, wenn es zuvor von der Krankenkasse genehmigt wurde. Ansonsten bleibt er auch hier auf den Kosten sitzen. Seit Krankenkassen besser als Ärzte wissen was Patienten brauchen, sind Kranke mehr vor Gericht, als an ihrer Lebensqualität zu arbeiten. Um mit den Worten eines Arztes zu schließen, der im letzten Jahr 65.000 Euro an eine Krankenkasse zahlen musste, weil er zu viele Physiotherapie-Rezepte ausgestellt hatte: Der Regressdruck macht eine optimale Versorgung der Patienten unmöglich.

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