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Legalisierung schwarz auf weiß

Legalisierung schwarz auf weiß
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Kaum einer hatte es bemerkt, und derjenige der es bemerkte, Richter Andreas Müller nämlich, dementierte es auch umgehend. Nachdem halb Deutschland am 18. dieses Monats aufatmete, weil geleakt worden war, dass die Koalitionspartner die Legalisierung in einem Papier festgehalten hatten, gab es am 19. November erstmal kurz Verwirrung. Das Magazin Legal Tribune online hatte angeblich von einem grünen Bundestagsmitglied ein Dementi zum Vorgang bekommen; nichts davon sei abschließend geklärt. Niemand reagierte auf diese Meldung, vielleicht auch weil Richter Müller sich sofort einschaltete (In dem Artikel heißt es, seine Freude sei vorschnell gewesen). Spätestens heute wissen wir, dass sich dort entweder jemand wichtig gemacht, oder jemand falschem vertraut hat, denn der Koalitionsvertrag spricht klare Worte.

Koalitionsvertrag: Kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene

Der neu veröffentlichte Koalitionsvertrag offenbart es nochmal schwarz auf weiß: Die Abgabe von Cannabis als Genussmittel an Erwachsene in lizenzierten Geschäften ist vorgesehen. Nach langem Bangen, da die Parteien vollkommen unterschiedliche Ansätze hatten, haben sich nun offensichtlich die GRÜNEN durchgesetzt. Die FDP hatte sich für eine Abgabe über Apotheken ausgesprochen, die SPD nur für ein Modellprojekt; die GRÜNEN dagegen, wollten die volle Legalisierung. Wer sich nochmal eingehend dazu belesen möchte, findet weitere Infos hier.

Der Branchenverband Cannabiswirtschaft bietet Hilfe an

Der BvCW hält den festgehaltenen Rahmen für eine gute Grundlage für eine sinnvolle Legalisierung. Stefan Meyer, Verbandspräsident, sagt, der Koalitionsvertrag sei eine gute Diskussionsbasis für anstehende Reformen im Cannabisbereich. Das macht Mut, denn der Branchenverband Cannabiswirtschaft strebt an, die Politik in allen regulatorischen Fragen bezüglich Cannabis zu begleiten und unterstützen. Im BvCW sind langjährige Erfahrung und Expertise verankert, und diese wurde nun in einer Querschnittsarbeitsgruppe konzentriert. Diese will helfen, Legalisierungsfehler anderer Länder nicht zu wiederholen, und in den Fragen der wissenschaftlichen Qualitätssicherung, des Jugend-, Verbraucher-, und Umweltschutzes, der Besteuerung und der Werbung zur Entscheidungsfindung sinnvoll beitragen. Außerdem thematisiert der BvCW noch zwei weitere wichtige Punkte, nämlich die Reformen der Gesetze zu Nutzhanf und vor allem Medizinalcannabis. Gerade im Bereich Niedrigschwelligkeit, Gerechtigkeit, Kompetenzen und Verschreibungsfähigkeit gibt es hier einiges zu tun. Der BvCW schlägt zur Ausarbeitung der Gesetze eine Cannabiskommission, ähnlich der Kohlekommission vor; diese besteht aus Experten gesellschaftlich relevanter Bereiche, und bildet so einen guten Interessenquerschnitt. Bleibt abzuwarten, wie zugänglich die Politik einer Beratung durch Menschen ist, denen sie Jahrzehnte lang das Leben schwer gemacht, und sie kriminalisiert hat. Man kann ihr und uns nur wünschen, dass sie zu einem echten Umdenken bereit ist. Sonst versinken wir bald in einem ähnlichen Chaos wie die Patienten.

Titelbild © Maksym Yemelyanov – stock.adobe.com

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