Shop Magazin
Ab 50€ versandkostenfrei
info@myweedo.de 089/30707996
Home Gesundheit Fünf Jahre Cannabis in der Medizin: Verbände fordern Reform

Fünf Jahre Cannabis in der Medizin: Verbände fordern Reform

Fünf Jahre Cannabis in der Medizin: Verbände fordern Reform
0

Seit fünf Jahren gibt es nun das Gesetz für Cannabis in der Medizin und seit fünf Jahren ist es problematisch. Nun ist es Zeit, Bilanz zu ziehen, finden die Verbände der Cannabisbranche und haben dazu Anfang des Monats eine Pressemitteilung herausgegeben. Auch die Begleiterhebung ist nahezu abgeschlossen – was also muss sich ändern?

Acht–Punkte-Plan für ein faires Gesetz              

Es war ein weiter Weg zum Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften, wie das Gesetz für Cannabis in der Medizin eigentlich heißt; doch patientenorientiert war dieses Gesetz nie. Viele Aktivist:innen, Fachleute und Erkrankte kämpften über 20 Jahre um einen medizinischen Zugang zu Cannabis. Wobei es die Schwerkranken waren, die in nicht geringer Zahl vor Gericht Genehmigungen für den Eigenanbau von Cannabis erstritten, die den Bundestag schließlich zum Umdenken brachten. Das Gesetz, das sie verabschiedeten, gilt als weltweites Vorbild, wie der BvCW erörtert, und doch hat es viel Leid verursacht. Was sich konkret ändern soll, dazu haben der Branchenverband für Cannabiswirtschaft und der Verband Cannabis versorgender Apotheken acht Punkte zusammengestellt, die wie folgt lauten:

  • Die Abschaffung des Kriteriums der “Austherapiertheit”* [§ 31 Abs. 6 1a) SGB V], der die ärztliche Therapiefreiheit einschränkt
  • Die Reduzierung der Regressrisiken für Ärztinnen und Ärzte
  • Maßnahmen zur Reduzierung der hohen Ablehnungsquoten von ca. 40% bei der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen
  • Die Ersetzung des obligatorischen Genehmigungsvorbehaltes durch ein freiwilliges Genehmigungsverfahren
  • Die Schaffung eines sicheren Rechtsrahmen für nicht-berauschende Cannabinoide (vor allem Cannabidiol – CBD) und Definierung von Grenzwerten, ab denen cannabinoidhaltige Produkte als Heil- bzw. Arzneimittel gelten
  • Vereinheitlichung der Qualitätsanforderungen und deren Auslegung unter den 16 Bundesländern
  • Entlastung der Apotheken durch Reduzierung des Prüfaufwands
  • Öffentliche Forschungsförderung zu den medizinischen Einsatzmöglichkeiten von Cannabis als Medizin

Transparenz für Legalisierung unvermeidbar

Auch für die Offenlegung der anonymisierten Datensätze aus der Begleiterhebung sprechen sich BvCW und VCA in der Mitteilung aus, um diese unabhängigen Analysen zuzuführen. Transparenz und Zusammenarbeit werden ohnehin auch für die Legalisierung von Cannabis unerlässlich sein. In dieser nicht interventionellen Begleiterhebung werden Daten von Patient:innen in anonymisierter Form an die Bfarm (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) weitergeleitet.

*Austherapiertheit bedeutet, dass Patient:innen alle in der ärztlichen Leitlinie festgehaltenen Therapien (Medikamente, Therapien etc) nicht vertragen haben dürfen, oder sie wirkungslos gewesen sein müssen, damit Cannabis verschrieben werden kann. Cannabis gilt als Medikament der letzten Wahl, obwohl es in Wirksamkeit und Verträglichkeit vielen anderen Medikamenten überlegen ist. Diese Regelung ist unwissenschaftlich und ein großer Nachteil für alle Patient:innen.                                                                                                            

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.