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EUGH bestätigt: CBD ist kein Betäubungsmittel!

EUGH bestätigt: CBD ist kein Betäubungsmittel!
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Heute wurde ein für die CBD-Branche richtungsweisendes Urteil verkündet. Hintergrund ist eine Klage des tschechischen Unternehmen Catlab SAS mit dem Produkt Kanavape, dass auf freien Warenverkehr von CBD-Vapes innerhalb Europas vor dem EUGH geklagt hatte. 

Die zentrale Frage war, ob das Inverkehrbringen der Produkte mit der Begründung abgelehnt werden könne, da es sich bei CBD, welches aus Nutzhanf gewonnen wurde, um ein Betäubungsmittel handeln könnte.

Europäischer Gerichtshof entscheidet über CBD als Betäubungsmittel

Diese Frage wurde nun vom EUGH wie folgt beantwortet: 

„34 Das vorlegende Gericht führt aus, dass CBD keine „bekannten psychoaktiven Wirkungen“ zu haben scheine. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) habe nämlich in einem Bericht aus dem Jahr 2017 empfohlen, es aus der Liste der Dopingsubstanzen zu streichen, CBD sei nicht als solches im Einheits-Übereinkommen aufgeführt, die ANSM sei am 25. Juni 2015 zu dem Ergebnis gelangt, dass es keine ausreichenden Daten gebe, um es als „schädlich“ einzustufen, und schließlich sei der Sachverständige, der im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen bestellt worden sei, die zu den gegen die Kläger des Ausgangsverfahrens eingeleiteten Strafverfahren geführt hätten, zu dem Ergebnis gelangt, dass sich CBD „schwach oder gar nicht auf das zentrale Nervensystem“ auswirke. CBD sei außerdem weder in den Texten, die auf Industriehanf Anwendung fänden, noch in denen zu Cannabis als Suchtstoff ausdrücklich genannt.“

„72 Aus den in Rn. 34 des vorliegenden Urteils zusammengefassten Angaben in den dem Gerichtshof vorliegenden Akten ergibt sich jedoch, dass nicht ersichtlich ist, dass das im Ausgangsverfahren in Rede stehende CBD auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Daten psychotrope Wirkungen und schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat. Im Übrigen hat die Cannabissorte, aus der dieser Stoff gewonnen wurde und die in der Tschechischen Republik rechtmäßig angebaut wurde, nach dem Akteninhalt einen THC‑Gehalt von unter 0,2 %.“

„76 Folglich handelt es sich bei dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden CBD nicht um einen Suchtstoff im Sinne des Einheits-Übereinkommens.“

Das vollständige Urteil findet ihr hier: Zum Urteil

Bedeutung für die CBD-Industrie in Europa

Der Europäische Verband für Nutzhanf (EIHA) und der Branchenverband für Cannabis Wirtschaft (Bvcw) zeigen sich erfreut über diese Nachricht.

Branchenverbandvorsitzender Jürgen Neumayer kommentierte dazu:

Als Cannabiswirtschaft begrüßen wir das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Az. C-663/18), in dem unter anderem festgestellt wird, das Cannabidiol (CBD) keine “Suchtstoff” sei. Mit dem Urteil des EuGH wird ein geregelter CBD-Markt in Deutschland und Europa greifbarer. Die Cannabiswirtschaft hatte kürzlich Kriterien für einen geregelten CBD-Markt vorgeschlagen.“

Das Urteil des EUGH kommt für die CBD Branche Europas genau zur richtigen Zeit, denn aktuell ist es an der Europäischen Kommission darüber abzustimmen, ob aus Nutzhanf gewonnenes CBD ein Betäubungsmittel ist oder eben nicht. Aktuell werden deshalb bereits eingereichte Anträge auf Novel Food Zulassung von CBD nicht durch die Kommission bearbeitet. Die Kommission hatte sich eigentlich vorgenommen, erst im Dezember dieses Jahres über diese Frage zu entscheiden. Laut Rechtsanwalt Kai Friedrich Niermann sprechen wir von einem „historischen Tag für die Europäische Cannabiswirtschaft“, denn das EUGH schafft mit seinem Urteil einen Präzedenzfall an den alle Europäischen Institutionen gebunden sind. 

Titelbild © Studio_East – stock.adobe.com

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