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Richter greifen Entkriminalisierung vor: Wieder keine Verurteilung für CBD

Richter greifen Entkriminalisierung vor: Wieder keine Verurteilung für CBD
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Dass CBD-Händler vor Gericht stehen, ist inzwischen kein neues Bild mehr, und auch am Mittwoch, den 30.3. hatten sich wieder drei Männer und zwei ihrer Geldgeber vor dem Gesetz zu verantworten. Doch nicht nur im Kopf der Richterin in Freiburg, von welcher wir vor kurzem berichteten, sondern scheinbar auch in den Gemütern der Berliner Richter tut sich etwas. Vielleicht zahlen sich jahrelanger Aktivismus und Aufklärungsarbeit für die Entkriminalisierung von CBD langsam aus, vielleicht werden Richter mutiger, zu ihrer Einstellung zu stehen, weil eine Legalisierung ins Haus steht – wer weiß das schon. Die Entwicklung ist in jedem Falle sehr zu begrüßen.

Entkriminalisierung CBD: Die Kultmarke aus dem Späti

So lautete der Firmenname des charmanten Startups, mit dem sich eine Sicherheitsfachkraft, ein Ingenieur und ein Verwaltungskaufmann im Berliner Stadtteil Kreuzberg selbstständig machten. Auch über das Internet vertrieben sie ihre Rauchwaren, bis das Zollamt nach der Kontrolle mehrerer Kilogramm Waren aus der Schweiz die Staatsanwaltschaft alarmierte. Diese wendete sich an das Landgericht, um diesen Fall bandenmäßigen Drogenhandels, auf welchen die Anklage lautete, zu verhandeln. Als sie vom Landgericht aus Überzeugungsgründen abgewiesen wurde, wendete sich die Staatsanwaltschaft an das Kammergericht, welches wiederum das Landgericht anwies, den Fall doch zu verhandeln. Die Argumentation von Staatsanwaltschaft und Kammergericht war hierbei ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem letzten Jahr.

Landgericht, Kammergericht, Bundesgerichtshof?

Das 34. Berliner Landgericht hatte den Fall abgewiesen, da die Angeklagten glaubwürdig versichern und belegen konnten, geglaubt zu haben, sie würden vollkommen legal handeln. Es sah den Tatbestand des bandenmäßigen Drogenhandels schlichtweg nicht erfüllt. Daraufhin brachte die Staatsanwaltschaft beim Kammergericht das Argument hervor, dass der Bundesgerichtshof im letzten Jahr in einem ähnlichen Fall ein Urteil ausgesprochen hat. Das Kammergericht folgte der Argumentation, und wies das Landesgericht an, zu verhandeln.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs in Braunschweig bezog sich auf zwei Männer, die mit Hanftee gehandelt hatten, der laut Gericht eigentlich alle Voraussetzungen erfüllte, um nicht als Droge zu gelten – er hatte einen THC-Gehalt unter 0,2% und war in EU-Ländern aus zertifiziertem Saatgut gezogen worden. Um den Missbrauch zu Rauschzwecken nach §29, Absatz 1, Nummer 1 auszuschließen, beauftragte das Gericht einen Gutachter, welcher in seiner unermesslichen Expertise zu dem Schluss kam, man könne sich sehr wohl mit besagtem Hanftee berauschen. Er erklärte in seinem Gutachten, man könne eine Rauschwirkung erzielen, indem man den Tee verbackt, und ging so in mit seiner Brownie-Rechnung in die Geschichte der absurdesten Urteile ein; das Gericht verurteilte die beiden Männer daraufhin nämlich zu 7 bzw 9 Monaten auf Bewährung. Dieses Urteil also war es, das die Staatsanwaltschaft gerne wiederholt hätte, doch der Richter ließ sich nicht instrumentalisieren, und richtete seine harten Worte im Urteil nicht an die Angeklagten, sondern an die Staatsanwaltschaft, was einen weiteren Schritt für die Entkriminalisierung von CBD bedeutet.

Ein aufgeklärter Richter im Cannabis-Prozess

Manfred Seiffe – ein aufgeklärter Mann. Den Namen eines Richters in einer Überschrift verheißt selten etwas Gutes, wenn es um Cannabis geht. Doch weit gefehlt! Manfred Seiffe, Vorsitzender Richter der großen Strafkammer, verhandelte gegen eigene Überzeugung und konnte auch innerhalb dieser Verhandlung keinen subjektiven Tatvorsatz feststellen. Nicht einmal Fahrlässigkeit sei zu unterstellen, da es günstiger sei, Cannabis zu rauchen, als zu versuchen mit CBD-Produkten einen Rausch zu erzeugen, sagt Seiffe, und entkräftet damit, wie vor ihm schon der BvCW die unsägliche Brownie-Rechnung. Zudem greift er mit dieser Entscheidung die Entkriminalisierung von CBD vor. Obwohl die Angeklagten überzeugend belegen können, dass sie in der Schweiz Gutachten eingeholt haben und somit dachten, alles wäre legal, fordert die Staatsanwaltschaft drei Jahre. Sogar ein Gutachten des LKA existiert; der dortige Gutachter habe sich so ausgedrückt, dass ein Rausch beim Genuss der in Berlin gehandelten Produkte eher unwahrscheinlich sei. „Nur der Bäckermeister der Brownies kommt eben zu einer anderen Meinung.“ Damit hat sich sogar das LKA einen kleinen Scherz über unseren Brownie-Gutachter erlaubt, aber bei dabei sollte es nicht bleiben.

Ein hoffnungsvolles Urteil für die Entkriminalisierung von CBD

Nach wenigen Prozesstagen kam Richter Seiffe zu dem Schluss, die Angeklagten seien freizusprechen, und tat dies. Die Verkündung des Urteils nutze er, um der Staatanwaltschaft eine Rüge auszusprechen, die zeigt, dass sich auch in den oberen Instanzen unseres Staates Denken transformiert, Bildung über Festgefahrenes siegt und Entscheidungsträger, die auch Menschen der Öffentlichkeit sind, den Mut entwickeln, anders zu entscheiden. Dieses Urteil ist kein Einzelfall, auch der Ausgang der beiden Verhandlungen von Tobias Pietsch, über die wir kürzlich berichteten, weisen auf einen Wandel in der Bewertung derartiger Delikte hin. Jugendrichter Müller, der BvCw und viele weitere Menschen und Vereine, die in der Cannabisbranche tätig sind, drängen, seit die Koalition sich für die Legalisierung ausgesprochen hat, auf eine Entkriminalisierung von CBD und allen Cannabisprodukten. Da die Regierung bis jetzt nicht reagiert hat, weigern sich Richter nun offenbar innerhalb ihres Ermessensspielraums, diese absurde Politik fortzuführen. Es duftet nach Weed und Revolte.

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