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Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Cannabis Legalisierung

Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Cannabis Legalisierung
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Das Bundeskabinett hat den Plänen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach zur Legalisierung von Cannabis zugestimmt. Im Vergleich zum vorher geleakten Eckpunktepapier hat sich dabei einiges verbessert.

Wie Lauterbach heute auf der Pressekonferenz in Berlin berichtete, werden sowohl Cannabis als auch dessen Wirkstoff THC rechtlich in Zukunft nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft. Für Erwachsene soll der Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Genusscannabis straffrei bleiben. Für den private Eigenanbau werden drei weibliche Cannabispflanzen pro Person erlaubt.

Verkauf von Cannabis über lizenzierte Fachgeschäfte

Verkaufen dürfen nur lizenzierte Fachgeschäfte und gegebenenfalls Apotheken. Der Handel ohne Lizenz bleibt strafbar. Außerdem wird es keinen Online-Vertrieb für Cannabisprodukte geben. Es soll zudem ein Werbeverbot gelten.

Die geplante Cannabissteuer richtet sich nach dem THC-Gehalt der Produkte. Ziel sei laut abgestimmtem Eckpunktepapier ein Endverbraucherpreis, der dem „Schwarzmarktpreis nahekommt.“

Keine THC Obergrenze

Die THC-Obergrenze, von der im geleakten Dokument noch die Rede war, ist vom Tisch – zumindest für Menschen über 21 Jahren. Für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 21 wird eine Höchstgrenze des THC-Gehalts noch geprüft. In Sachen Prävention setzen die Politiker auf den Ausbau von Beratung und Behandlungsangeboten. So sollen konsumierende Jugendliche etwa durch Frühinterventionsprogramme angeregt werden, ihren Konsum zu reflektieren.

Cannabis Legalisierung: Evaluierung nach 4 Jahren

Harze und andere Cannabis-Produkte zum Rauchen und Inhalieren, sowie Kapseln Sprays und Tropfen sollen zugelassen werden  – Edibles allerdings nicht. Möglicherweise könnte es die essbaren Cannabiszubereitungen aber ein paar Jahre nach der Legalisierung geben. Geplant ist eine Evaluation nach vier Jahren. Hierfür sollen Daten über die gesellschaftlichen Auswirkungen der Cannabis-Freigabe erhoben werden. Im Fokus stehen insbesondere Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz sowie die Straßenverkehrssicherheit.

Collage aus Bild: „Prof. Dr. Karl Lauterbach“ © Stephan Röhl (stephan-roehl.de)
Lizenz: CC BY-SA 2.0 via Wikimedia Commons / Flickr

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