Das Autofahren unter THC-Einfluss ist in Deutschland untersagt und zieht hohe Bußgelder und Strafen mit sich. Allerdings entschied am 24.10.2019 das Verwaltungsgericht in Düsseldorf als erstes in Deutschland zugunsten eines Cannabiskonsumenten: Einem medizinischen Cannabispatienten aus Dormagen (Nordrhein-Westfalen) wurde der Führerschein 2015 bei einer Fahrt unter THC-Einfluss abgenommen. Übrigens ist der Führerschein durch CBD nicht in Gefahr. Der Rhein Kreis Neuss verweigerte ihm nach Anforderung eine neue Fahrerlaubnis, da er laut eigener Angabe auch weiterhin medizinisches Cannabis aufgrund seiner Krankheit konsumieren wird. Demnach zog der Cannabispatient mit diesem Fall vor das Verwaltungsgericht. Der Kläger konnte seine Leistungsfähigkeit sowie Fahrtüchtigkeit unter Einfluss von Medizin-Cannabis mittels eines psychologischen Gutachtens nachweisen; des Weiteren wurde festgestellt, dass der Kläger verantwortungsvoll mit dem Medikament umgeht. Demnach entschieden die Richter, dass der Cannabispatient seine Fahrerlaubnis zurückerhalten muss. Der Rhein Kreis Neuss kann jedoch gegen dieses Urteil vorgehen.
Hierbei ist zu beachten, dass dieses Urteil nicht jedem Cannabispatienten automatisch das Autofahren unter THC-Einfluss erlaubt. Dem Richter zufolge müsste jeder Fall einzeln geprüft werden und die Fahrtüchtigkeit müsste bewiesen werden.
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