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Razzia bei Lidl – Polizei beschlagnahmt Hanf-Produkte

Razzia bei Lidl – Polizei beschlagnahmt Hanf-Produkte
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Es hagelt scharfe Kritik von der Cannabiswirtschaft gegenüber der zunehmenden Repression von Hanflebensmitteln. Was ist passiert? Lidl nahm mehrere Hanfprodukte in sein Sortiment auf und betonte, diese seien frei von THC und CBD, der Verkauf also völlig legal und ein Rausch ausgeschlossen. Laut einem Bericht der AZ München gab es in Rosenheim eine Razzia bei Lidl, um die Cannabisprodukte zu beschlagnahmen. Lidl ließ daraufhin die Produkte aus dem Sortiment nehmen. Es ist noch unklar, ob dies bundesweit geschah. 

Der Anbau von Nutzhanf ist in Deutschland bereits seit dem 16.04.1996 legal. “Es ist ein positives Signal, dass ein großer Discounter sich dem Thema Hanflebensmittel annimmt. Das nach 25 Jahren jedoch zunehmend Kontrollen und Repressalien gegen Lebensmittelanbieter wegen harmloser Hanfprodukte erfolgen zeigt deutlich, dass Polizei und Staatsanwaltschaften die bestehenden Gesetze ohne Not zunehmend restriktiver auslegen. Somit werden Steuergelder verschwendet und der heimischen Wirtschaft geschadet. Auch Mitglieder im BvCW waren in der Vergangenheit von solchem Vorgehen betroffen. Diese Maßnahmen atmen noch den Geist längst überholter Verbotspolitik”. – Marijn Roersch van der Hoogte, Vizepräsident und Fachbereichskoordinator für Nutzhanf & Lebensmittel des Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW).

Hanfrazzia: Unverhältnismäßigkeit der Ermittlungen

Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer des BvCW äußerte sich dazu: “Das Vorgehen etlicher regionaler Ermittlungsbehörden ist unverhältnismäßig und überflüssig. Es zeigt aber deutlich, dass auf Ebene des Gesetzgebers eine Klarstellung erforderlich ist. Unser Ziel ist klar: Nutzhanf muss endlich raus aus dem Betäubungsmittelgesetz. Gut, dass bald Bundestagswahl ist!

Der Bundesgesetzgeber hat nach jahrelanger strikter Repression die Möglichkeit gegeben, hanfhaltige Lebensmittel herzustellen. Dies geschah mit der Wiedererlaubnis des EU-zertifizierten Nuthanfs, was auch der BGH im März 2021 betonte.

Die Cannabiswirtschaft habe Fragen an die Parteien in Form von Wahlprüfsteinen gestellt (siehe hier). Die Antworten der Parteien würden in Kürze veröffentlicht werden. 

Quelle: Pressemitteilung des BvCW.

Titelbild: © Antje – stock.adobe.com

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