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Hanfbar-Urteil: CBD Blüten laut Bundesgerichtshof legal

Hanfbar-Urteil: CBD Blüten laut Bundesgerichtshof legal
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Die Cannabis-Branche macht Freudensprünge! Denn gestern gaben die Leipziger Richter bekannt, dass CBD-Blüten aus Nutzhanf zwar ein Betäubungsmittel im Sinne des BtMG sind, jedoch unter Ausschluss von angenommenen Missbrauchspotentialen an Endverbraucher legal verkauft werden dürfen. Das ist eine große Erleichterung für Händler, die bisher oft von geschäftsschädigenden Razzien betroffen waren. Das Gerichtsverfahren selbst wurde somit an die Vorinstanz, das Landgericht in Braunschweig, zurückverwiesen.

Hanfbar Prozess: Gerichtsverfahren zurückgewiesen

Zum Hintergrund: Das Landesgericht Braunschweig hatte die Betreiber der “Hanfbar” im Januar 2020 zu Bewährungsstrafen verurteilt, weil sie Nutzhanf-Blüten (THC-Gehalt unter 0,2%) an Endverbraucher verkauften. Damit hätten die Betreiber illegalen Betäubungsmittelhandel betrieben, so das damalige Urteil. Dieses wird nun neu verhandelt.

Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass – entgegen der ehemaligen Auffassung des Landesgerichts Braunschweig – die “Ausnahmevorschrift” der Abgabe (im gewerblichen Handel) “an den Endverbraucher zu Konsumzwecken” nicht grundsätzlich entgegenstehe.

Hanfbar-Prozess-Urteil-CBD-legal-BGH

Folgend muss nun sichergestellt werden, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken auszuschließen ist. Dies könnte über Abgabemengen, Beipackzettel, Hinweise auf den Produktverpackungen oder entsprechende Produktzubereitungen (z.B. Teemischungen) erfolgen. Ein angenommener Missbrauch und die Gewinnung von THC aus Nutzhanf sei aus Wirtschaftlichkeitserwägungen unrealistisch.

Urteil BHG – Hanfbranche atmet auf

So dürfte diese Entscheidung für viele Landwirte, Betreiber und Hersteller von Nutzhanfprodukten eine große Erleichterung sein. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu rechtlicher Verfolgung und Unklarheiten mit CBD-Blüten, Nutzhanf und den daraus gewonnenen Produkten. Zahlreiche Verordnungen müssen nun der Rechtsprechung angepasst werden. So soll sich auch der Kontroll- und Verfolgungsdruck mindern.

Marijn Roersch van der Hoogte, der Vizepräsident des Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW), erklärte:

„Hanf ist ein Lebens- und Genussmittel sowie Rohstoff und Medizin mit einer langen Tradition. Das Urteil ist nun ein Schritt in die richtige Richtung. Um die vielseitigen Potentiale der Hanfpflanze besser nutzen zu können, werden wir als Verband zukünftig noch aktiver auf die Politik zugehen, damit es zukünftig möglichst gar nicht erst zu solchen Gerichtsprozessen kommen muss.”

Was bedeutet das nun für die CBD Branche?

Zu den politischen Konsequenzen gab der Geschäftsführer des BvCW, Jürgen Neumeyer, bekannt:

„Für die Politik bedeutet das Urteil, sich mit der Frage auseinander zu setzen, wie Nutzhanf und seine Produkte aus den Fängen des Betäubungsmittelgesetzes insgesamt heraus kommt. Trotz des heutigen Urteils werden wir BtMG-bedingte Regularien erfahren, die es weiterhin schwer machen, die vielen positiven Potentiale des Hanfes hier in Deutschland umfänglich zu nutzen. Andere Länder, z.B. unsere Nachbarn in der Schweiz oder in Österreich, aber auch die USA, sind uns in der Frage um Jahre voraus. Der unterstellte Missbrauch von Nutzhanf mit maximal 0,2% THC zu Rauschzwecken ist aus wirtschaftlichen Erwägungen unsinnig. Das würde niemand ernsthaft bezahlen wollen.”

Titelbild ©nokturnal – stock.adobe.com

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