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Großrazzia gegen CBD in München

Großrazzia gegen CBD in München
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Braunschweig, Bremen, Trier waren erst der Anfang. Heute gegen 10:30 Uhr zeigt München wies richtig geht. Ob CBD-Blüten – die ja tatsächlich noch eine Nähe zum BtmG haben -, CBD-Liquids, CBD-Öle, egal. Ist ja alles dasselbe. Ist ja Hanf drin, oder zumindest etwas, das ursprünglich in einer Hanfpflanze steckte. Hanf im Glück, Hanf – der etwas andere Bioladen, Nordic Oil, Hanfgöttin, Breathe Organics – insgesamt 14 Kollegen wurden zeitgleich von über 180 Polizisten besucht und ein Großteil der Ware beschlagnahmt. Nicht nur Blüten, sondern eben alles, das Spuren von Hanf enthält.

Obwohl Zertifikate und Laboranalysen von anerkannten Laboren vorgezeigt werden konnten, wurde alles ohne Rücksicht auf Verluste mitgenommen. Dass Händler, die nachweislich keine illegalen Substanzen verkaufen, nun vor dem Verlust der Existenz stehen könnten, ist dabei nebensächlich.

Erst Anfang des Jahres hatte eine weitere Änderung der europäischen Novel-Food-Verordnung bei Händlern zu großen Verunsicherungen geführt. Denn CBD, als Nahrungsergänzungsmittel deklariert, ist laut dieser eventuell nicht verkehrsfähig.

Dennoch rechtfertigt das keine Beschlagnahmung der Ware durch die Polizei unter dem Verdacht auf illegalen Handel mit Betäubungsmitteln. Denn als Betäubungsmittel ist CBD in keinem Falle klassifiziert.

Begründung der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft begründete ihr Vorgehen dennoch wie folgt:

„CBD-Produkte sind Hanfprodukte wie zum Beispiel lose Cannabisblüten, Tee oder CBD-Öle, die ausschließlich Cannabidiol (CBD) aus dem weiblichen Hanf, jedoch nur geringe oder gar keine Anteile von THC enthalten“, „Da der Wirkstoff Cannabidiol kaum psychoaktiv ist, unterliegt er nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Das BtMG enthält in Anlage I eine Ausnahme, die die Produktion von CBD-Hanf-Produkten ermöglicht, wenn die Pflanzen höchstens einen THC-Gehalt von bis zu 0,2 % enthalten und der gewerbliche oder wissenschaftliche Zweck des Verkehrs einen Missbrauch des Hanfs zu Rauschzwecken ausschließt. Aufgrund dieser Ausnahmebestimmung soll es möglich sein, den Rohstoff Hanf zur rein industriellen Verwendung (z.B. Kosmetikprodukte) zu erschließen.“

„Nicht von der Ausnahmeregelung erfasst ist insbesondere der Ankauf zum Eigenverbrauch, wie er in den Ladengeschäften und Onlineshops durchgeführt wurde. Beim Verkauf von CBD-Produkten, die THC enthalten (unabhängig von der Höhe), machen sich Verkäufer und Käufer gleichermaßen strafbar, wenn die Abgabe zum Zwecke des Eigenverbrauchs erfolgt.“

Diese Auffassung teilte bislang noch keine Staatsanwaltschaft und demzufolge wären sämtliche Hanflebensmittel, die bislang als freiverkäuflich galten, illegal. Der Zweck des Eigenverbrauchs wird vom BtmG an keiner Stelle explizit ausgeschlossen. Deshalb sind wir gespannt, wie die Staatsanwaltschaft ihr Vorgehen im weiteren Verlauf begründen wird.

Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz

Eine weitere Argumentation der Staatsanwaltschaft könnte ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz sein, welche alle Händler betreffen könnte, die CBD-Produkte im Zusammenhang mit Heilversprechen verkaufen. Denn der Verkauf von Nahrungsergänzungsmittel, Aromaölen, Motorenölen, Allzweckölen als sogenannte Präsentationsarzneimittel (also im Zusammenhang mit Heilversprechen) ist ebenfalls illegal.

Von Seiten der Hersteller und Händler ist geplant, Klage gegen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft einzureichen.

Es ist schon erstaunlich, welcher Aufwand betrieben wird, um Händler, die keine psychoaktiven Stoffe verkaufen, in den Ruin zu treiben, nur, weil die Mittel aus der falschen Pflanze stammen. Schöne verkehrte Welt.

+++ Hier unseren Artikel zur Razzia bei Cannameleon lesen! +++

Titelbild © kyrien – stock.adobe.com

Kommentar(22)

  1. Nebenbei: CBD gehört nicht zu Novelfood, da es nachweislich Hanfextrakte schon etliche Jahre zuvor gab in sämtlichen Nationen, das wurde in einer Präsentation von EIHA16 sehr stark verdeutlicht mit mehreren Zeitungsausschnitten die bis vor 1700 und noch was zurückreichen. Jetzt steht die EU in der Beweispflicht wenn es dem nicht so ist laut EU, dann müsste die EU nachweislich bringen dass die Zeitungsartikel eine Fälschung sind, was ist es natürlich ist^^
    Also Schach-Matt EU und Novelfood

    1. Schach Matt Marcel ? Wohl eher nicht, denn was haben „Hanfextrakte“ und CBD-Öle gemeinsam? Genau, nichts … abgesehen davon dass in einem CBD-Öl „Hanfextrakt“ enthalten sein kann oder auch nicht, es können auch CBD-Kristalle sein.
      Und ein CBD-Öl, das mehr CBD enthält als natürlich in der Pflanze enthalten, ist Novel Food !! Natürliche CBD-Werte von 5% und mehr gibt es in keiner zugelassenen Hanfsorte.

      1. Sehr geehrter Herr Ammann, Extraktion bedeutet, die Anreicherung von Inhaltsstoffen. Dann können Sie gleich Bier verbieten lassen, das heutzutage meistens mit Hopfenextrakt hergestellt wird, der keinen natürlichen Humolon- und Lupolongehalt mehr besitzt.

  2. Da kann ich nur den Kopf schütteln. Ich dachte immer unsere Staatsanwaltschaft ist stark überlastet. Doch für diesen Unsinn missbraucht sie die Polizei.

  3. Kenne ms patienten denen cannabis gegen ihre schmerzen hilft und wo es nschgaltig klar und medizinisch erwiesen ist das es ein stück weit linderung und entspannung bedeutet sowas und solche aktionen machen mich wütend hauptsache alkohol ist legalisiert und unsere jugendlichen können sich das gehirn wegknallen kanns nicht verstehen und was diese null nummern kosten .ja was ist hier los in diesem .land

  4. wow, unsere Regierung beweist wieder einmal ihre (nicht)Kompetenz

    Hauptsache Steuergelder verschwenden

    Ich verstehe nach wie vor nicht, wieso ich einen Keller voller entzündlichen und nachweislich gesundheitsschädlichen Substanzen ohne irgendeine Konsequenz haben darf (Schnaps), aber bei einer Pflanze scheisst man rum und bedroht ohne Rücksicht Existenzen

    Warum hat man dann überhaupt die Eröffnung zugelassen…

    1. ich denke auch dass es hier um Lobbyarbeit der Pharmaindustrie handelt. Die fühlt sich durch die zunehmend positiven Studien zu CBD/THC bedroht. Pharmaindustrie muss entprivatisiert werden und den öffentlichen Auftrag erhalten gemeinnützig zu wirtschaften.

  5. Ja, es ist traurig, das Steuergelder für derartige Aktionen verschwendet werden. Mit diesen Mitteln hätte man sicher bei Bedürftigen mehr erreichen können. Und der Folgeaufwand? Verstehen kann man das nicht. Wenn man sich die Heilwirkungen in den verschiedensten gesundheitlichen Bereichen ansieht, von frei im Handel erhältlichen Produkten, die nachweislich nicht gegen geltende Gesetze verstoßen, dann kann man dieser Aktion nur Unverständnis entgegenbringen. Mein Meister hat früher immer zu mir gesagt, wenn ich mal was verbockt hatte: Junge, lass dir dein Lehrgeld wiedergeben“. Also ihr Vetantwortlichen, denkt über den Spruch mal nach, wenn ihr überhaupt noch nachdenken könnt.

  6. Und ich hab vorgestern noch bestellt und krieg heute den anruf, das Razzia war und mir das Öl nicht geliefert wird, weil alles radikal beschlagnahmt ist. Toll. Alle bekannten und Patienten von mir haben schlimme Schmerzen und seitdem fast schmerzfrei. Lebensqualität nennt man das. Keiner ist high. Echt, was für eine blöde Ansicht. Die idioten sollten selber erstmal richtig schlimm krank werden, ob sie dann ihre Meinung ändern?

  7. Meine Bestellung wurde evenfalls storniert. so ein Blödsinn, als chronisher Schmerzpatient hoffte ich auf Linderung, ohne Rausch und Nebenwirkungen von Tabletten wie Ibu und Co. Typisch deutsche Bürokratie….so was Dummes!!!

  8. Alles was den kranken Menschen Hilfe bringen kann muss weg, weil man daran keine Milliarden verdienen kann, CBD, Homöopathie und am liebsten alle Heilpraktiker. In so einem Land will man eigentlich nicht leben.

  9. „Dass Händler, die nachweislich keine illegalen Substanzen verkaufen, nun vor dem Verlust der Existenz stehen könnten, ist dabei nebensächlich.“

    erwünscht würde ich eher sagen. die pharma-lobby dreht am rad, vermutlich verliert sie massiv an umsatz durch cannabisprodukte.

    in bayern finden auch veranstaltungen der kvb statt auf denen angebliche experten cannabis entgegen jeder studienlage keinerlei medizinische wirkung anerkennen und den 300 ärzten im publikum raten es nicht zu verschreiben. und genau dieser experte ist auch noch gutachter für das münchener sozialgericht bei klagen zur kostenübernahme von cannabis. der einzige zuständige gutachter wohlgemerkt…

  10. Der Bericht geht leider ein bißchen am Thema vorbei, Hetze
    gegen Behörden ist da nicht angebracht.
    Es geht bei den CBD-Produkten nicht darum, dass es illegale
    Substanzen (BTM) sein könnten, sondern darum dass es seit 2015
    die EU-NF-VO gibt. Diese VO regelt klar, welche Produkte frei verkauft werden dürfen und welche unter die NF-VO fallen und damit einer Zulassung bedürfen.
    Die von den Firmen verkauften „CBD-haltigen“ Produkte fallen
    insgesamt unter die NF-VO (Öle, Kapseln etc.) und wurden illegal
    verkauft, weil dafür keine Zulassung vorliegt. Dass irgendwann die Behörden einschreiten, war doch zu erwarten. Warum jetzt dieser Aufschrei ???

    1. Lieber Herr Amman, seit wann sind aus dem Lebensmittel Cannabis sativa gewonnene Extrakte
      novel-food ?
      Ein X in der NF-Datenbank bedeutet nicht, dass diese Produkte novel.food sind, sondern nur dass die EFSA noch nichts entschieden hat, also der bisherige status quo weiter gilt !

  11. Der Staatsanwalt wird sich für nichts rechtfertigen müssen.
    30 Jahre für ne Legalisierung gekämpft und seht wohin das führt …. der Bürger soll da nicht mit verdienen … die Plätze sollen wenn dann teuer verkauft werden

  12. Der Stoff CBD wurde ausführlich untersucht, Als nächstes geht die Staatsanwaltschaft zu der Beschlagnahme von Husten/Grippe Mittel die Codein enthalten,das aus dem Schlafmohn entnommen wird.Frage mich ernsthaft wer die Staatsanwaltschaft fachkundig beraten hat?! Sie werden sehen bald stehen die CBD Produkte in Apotheken,das das Geld Richtung Pharmaindustrie geht.Das die Händler die das mitmachen mussten entschädigen zu sind ist klar!!

  13. Bäcker passt auf, sonst seid Ihr die nächsten wegen eures Mohnkuchens, der erhöhte Mengen an Morphin aufweisen könnte. Die Schlagzeile könnte lauten:
    Grossrazzia gegen Münchner Bäckereien wegen Verdacht auf Drogenhandel

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