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Home Forschung CBD und Novel Food: Gerechtfertigte Bedenken oder Verunsicherung der Verbraucher?
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CBD und Novel Food: Gerechtfertigte Bedenken oder Verunsicherung der Verbraucher?

CBD und Novel Food: Gerechtfertigte Bedenken oder Verunsicherung der Verbraucher?
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Das ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ hat letzten Dienstag einen Beitrag ausgestrahlt, in dem vor dem „dubiosen Geschäft“ mit Nahrungsergänzungsmitteln mit dem Hanf-Inhaltsstoff CBD gewarnt wird. Traditionelle Hanfextrakte sind aber eigentlich keine neuartigen Lebensmittel – sogenanntes Novel Food – , sodass sie keiner besonderen Zulassung bedürfen.

CBD ist die Abkürzung für Cannabidiol, eines von über hundert Cannabinoiden, also chemischen Verbindungen, die in der Cannabispflanze vorkommen. Das bekannteste Cannabinoid ist THC (Delta-9-Tetrahydrocannabidiol). Es hat eine psychoaktive Wirkung, ist für den Rauschzustand verantwortlich und fällt damit unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). CBD wirkt im Gegensatz zu THC nicht psychoaktiv, aber es gibt einige Hinweise darauf, dass es bei der Behandlung von Schmerzen, Krampfanfällen und andere Gesundheitsproblemen helfen könnte. Die Weltgesundheitsorganisation WHO beurteilte CBD zudem als gut verträglich. So ist kein Wunder, dass in Deutschland in den letzten zwei Jahren an die 100 Nahrungsergänzungsmittel mit CBD auf den Markt gebracht wurden. Diese seien aber nicht verkehrsfähig, heißt es im REPORT MAINZ.

Neu-Bewertung von CBD als „Novel Food“ durch die EU-Kommission

Die Europäischen Kommission beurteilt CBD seit Anfang diesen Jahres in der Tat als „Novel Food“, also als neuartiges Lebensmittel, das einer Zulassung bedarf, bevor es in den Verkehr gebracht werden darf. Nach der eigenen Bewertung der EU-Kommission sei der sogenannte Novel-Food-Katalog allerdings rechtlich unverbindlich und stelle lediglich eine Orientierungshilfe für Unternehmen und Behörden dar. Außerdem wurden die Einträge zu Cannabis Sativa und Cannabinoiden innerhalb der letzten Monate gleich mehrfach geändert, wie Rechtsanwalt Dr. Thomas Büttner in einem Gutachten anmerkt. Er ist Experte auf dem Gebiet des Lebensmittel- und Arzneimittelrechts und kann die Änderungen der Kommission nicht nachvollziehen:

„Während Cannabidiol isoliert schon immer als neuartig qualifiziert wurde, galt die Cannabis sativa-Pflanze und Zubereitungen daraus als nicht neuartig. In Bezug auf Hanf-Extrakte wurde dies in der Folge daraufhin geändert, dass lediglich solche Extrakte nicht neuartig seien, bei denen der CBD-Gehalt nicht unnatürlich angereichert war gegenüber dem natürlichen Gehalt der Cannabis sativa-Pflanze. Der jüngste Eintrag sieht nun dagegen vor, dass alle Extrakte aus Cannabis sativa selbst und Produkte, denen sie zugesetzt werden, als neuartig qualifiziert werden. […] Solche Publikationen der Europäischen Kommission sind völlig widersprüchlich“

Laut Experten und früherer Stellungnahmen ist CBD nicht neuartig

Schon im Jahr 1998 bestätigte die EU-Kommission in zwei Stellungnahmen, dass Lebensmittel, die Teile der Hanfpflanze enthalten, nicht als neuartig anzusehen seien. Seitens der Lebensmittelhersteller hatte es nämlich Unklarheiten gegeben, nachdem die Novel-Food-Verordnung 1997 wirksam geworden war. Darin definiert die EU diejenigen Lebensmittel als Novel Foods, die vor 1997 nicht in wesentlichem Umfang von EU-Bürgern konsumiert wurden.

EIHA legt der EU Beweise vor

Bei einem Treffen von Interessenvertretern der europäischen Hanfbranche mit Vertretern der EU-Kommission am 12. März legte die European Industrial Hemp Association (EIHA) deshalb unter anderem eine Umfrage des Nova Instituts von Dezember 1997 vor, in der 23 Unternehmen aus ganz Europa angaben, vor dem Novel-Food-Stichtag 15. Mai 1997 insgesamt mehr als 255 Tonnen Lebensmittel auf Hanfbasis in Verkehr gebracht zu haben. Die EIHA präsentierte außerdem konkrete Beispiele aus historischen Quellen in Deutschland, Italien, Polen, der Slowakei und Schweden, die belegen, dass Hanf, welcher immer schon CBD enthalten hat, seit Jahrhunderten auf dem Kontinent konsumiert wird. EIHA-Vorstandsmitglied Daniel Kruse war nach der Sitzung optimistisch, sagte der Ausschuss sei „sehr offen“ und „sehr positiv“ gewesen.

Angela Clausen, Expertin für Nahrungsergänzungsmittel bei der Verbraucherzentrale NRW, sieht das ganz anders. Gegenüber REPORT MAINZ sagt sie: „Ich finde es sehr problematisch, wenn jede Menge Hersteller versuchen, derartige Produkte in den Markt zu drücken. Das ist im Prinzip ein Vorführen des Rechtsstaates und das können wir uns eigentlich nicht bieten lassen.“ Auch dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sei derzeit keine legale Möglichkeit bekannt, Nahrungsergänzungsmittel mit Cannabidiol auf den Markt zu bringen.“

Weder behördliche Zulassungspflicht noch Zulassungsmöglichkeit

Rechtsanwalt Hermes Piper – wie Büttner Experte im Bereich Lebensmittelrecht – schreibt in seiner Stellungnahme allerdings, dass es sowohl in Deutschland als auch in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten keine Zulassungsbehörde für Lebensmittel gibt, die einem Produkt eine verbindliche Verkehrsfähigkeit als Lebensmittel attestiert. „Es besteht daher insoweit für Lebensmittel weder eine behördliche Zulassungspflicht noch eine behördliche Zulassungsmöglichkeit“, so Piper. Lebensmittelunternehmer prüfen demnach in eigener Verantwortung, ob ihr Lebensmittel unter die Novel Food-Verordnung fällt oder nicht. Piper bewertet die Situation abschließend wie folgt:

„Aus meiner Sicht sind nach wie vor Lebensmittel, die die Pflanze oder Pflanzenteile von dem aus zertifiziertem Anbau stammenden Cannabis Sativa L. enthalten, einschl. ihrer natürlichen Inhaltssubstanzen (Cannabinoide) zulässig und verkehrsfähig. Sie stellen insbesondere keine neuartigen Lebensmittel dar. Dies gilt auch für deren Extrakte, zumal sie in der Vergangenheit ebenfalls meist nur als Extrakte verwendet und verzehrt wurden.“

WHO: CBD hat keine nennenswerten negativen Auswirkungen

Gesundheitswissenschaftler Prof. Gerd Glaeske von der Universität Bremen hält den Verbraucherschutz für durchlöchert. „Die Gefährdung für den Verbraucher ist da“, sagt er. FOCUS Online spricht sogar von „gefährlichen Hanf-Produkten“. Beide Aussagen stehen im kompletten Gegensatz zur Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation WHO. In einem Bericht von Anfang des Jahres heißt es darin, CBD habe keine nennenswerten negativen Auswirkungen.

Die jüngsten Änderungen des Novel-Food-Katalogs sowie irreführende Mediendarstellung versuchen der freien Cannabiswirtschaft möglichst viele Steine in den Weg zu legen. Sogenannte Experten aus dem pharmazeutisch-industriellen Umfeld, wie sie im REPORT MAINZ zu Wort kommen sind offensichtlich wenig um eine korrekte Darstellung der Fakten bemüht und scheinen deshalb andere Interessen zu vertreten. Dies könnte man als unfairen Übernahmeversuch interpretieren, da sich die freie Cannabiswirtschaft doch mit steter Mühe Raum erkämpft hat und somit für die heutigen globalen Trends verantwortlich ist, die Nahrungsergänzungsmittel und medizinische Legalisierung betreffen.

Kommentar(2)

  1. Tja ich hab das Dokument/Präsentationsvorlage gesehen von der EIHA und ich muss sagen die haben echt einen super Job gemacht! Dort die Beweise genügen mehr als nur ausreichend aus um ganz klar darzulegen dass CBD bzw allgemein Hanfextrakte bereits vor hunderte Jahren in sämtlichen Produkte verarbeitet worden ist uvm.. Solange die EU mir jetzt keinen Gegenbeweis liefert dass doch Hanfextrakte nicht vor 1997 in Gebrauch waren oder auf dem Markt waren, denn jetzt ist die EU in der Beweispflicht aber wird schwierig Zeitungsartikel mit Datum zu kontern, solange sind ALLE Hanfextrakte und somit CBD-Hanfprodukte egal in welcher Form für mich ganz klar kein Novel Food 😉 Guter Versuch von der Lobby, habt ihr das Geld umsonst den Politikern in A*sch geschoben um Novel Food durchzusetzen, viel Spaß bei der Suche von Gegenbeweisen 😉

    #420

  2. Wie kann es sein, dass diese Nullnummer – Frau Mortler – ins Europaparlament abgeschoben wurde? Da sieht man was die CSU von Europa hält!!! Nichts!! Alle Pfeifen ab ins europäische Parlament!Da wundert einen nichts mehr!

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