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Düsseldorf: Gericht kippt Verkaufsverbot für CBD-haltige Hanfprodukte

Düsseldorf: Gericht kippt Verkaufsverbot für CBD-haltige Hanfprodukte
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Das deutsche Hanfunternehmen Hempro International GmbH ist rechtlich gegen ein generelles Verkaufsverbot für CBD-Produkte der Stadt Düsseldorf vorgegangen. Im Verfahren konnte nachgewiesen werden, dass es sich bei dem Verbot um eine unzulässige und rechtswidrige Auslegung, der zuvor beschlossenen Richtlinien des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) handelte. Der Verkauf von CBD in Form von natürlichen Extrakten ist damit in Düsseldorf wieder zulässig.

Eine Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf vom 11. Juli 2020 erließ das generelle Verkaufsverbot von CBD-haltigen Produkten und Lebensmitteln. Dies bedeutete massive Einschnitte im Handel ansässiger Hanf-Unternehmen. Die Verfügung wurde in Anlehnung der, am 9. April 2020 beschlossenen Richtlinien des LANUV, erlassen. In diesen Richtlinien wurde der Vertrieb von „CBD-Isolaten“ oder „mit CBD angereicherten Hanfextrakten“ untersagt. Hempro International GmbH sah darin jedoch keine Legitimation für ein generelles Verkaufsverbot, denn CBD-haltige Lebensmittel und Naturextrakte stellen keine Isolate oder angereicherte Produkte dar, sondern enthalten die natürliche Zusammensetzung an Inhaltsstoffen der Nutzhanfpflanze. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf kam nach Prüfung des Falls zum gleichen Ergebnis. Die Bestimmungen des LANUV beziehen sich auf bestimmte Produkte, welche CBD in Konzentrationen enthalten, die höher sind als im ursprünglichen Naturprodukt. Die Allgemeinverfügung war damit rechtswidrig und musste zurückgezogen werden. 

Rechtsprechungen zugunsten der Hanfindustrie häufen sich  

Der Geschäftsführer von Hempro International, Daniel Kruse, äußerte sich nach der Entscheidung wie folgt: „Dies ist eine weitere wegweisende Entscheidung auf dem Weg zu einer verantwortungsvollen, normalen Marktsituation für den Anbau von Industriehanf und den Verkauf von natürlichen CBD-Produkten in Deutschland“. 

Dem können wir nur zustimmen. Rechtsprechungen wie diese sind ein wichtiges Zeichen von Seiten der Justiz an die Politik und die Exekutive. Immer häufiger fallen Gerichtsverhandlungen in erster oder zweiter Instanz zugunsten der Hanf- und CBD-Branche aus, wie beispielsweise im Falle der Braunschweiger „Hanfbar“. Nachdem das Landesgericht Braunschweig die Betreiber wegen der Abgabe von CBD-Blüten an Endkunden zu Bewährungsstrafen verurteilt hatte, wurde die Angelegenheit am Bundesgerichtshof in Leipzig nachverhandelt und der Verkauf von CBD-Blüten unter bestimmten Bedingungen gestattet.  

Fälle wie die aus Düsseldorf und Braunschweig zeigen, dass die Rechtslage oft komplizierter ist, als sie zunächst von Politik, Polizei und manchen Gerichten ausgelegt wird. Vielleicht ist das auch ein Grund für voreilige, willkürliche Bestimmungen, wie das generelle CBD-Verkaufsverbot der Stadt Düsseldorf. Das kann jedoch keine Entschuldigung sein, denn die Nutzhanfindustrie ist eine Wirtschaftsbranche wie jede andere. Auch von ihr hängen Arbeitsplätze und Steuergelder ab, welche durch derartige Generalverbote gefährdet werden.

Außergerichtlicher Einigungsversuch erfolglos

Der Geschäftsführer von Hempro International GmbH, Daniel Kruse, hatte der Stadt Düsseldorf im Vorfeld ein Gesprächsangebot gemacht. Er war überzeugt, dass die vom LANUV beschlossenen Richtlinien keine rechtliche Grundlage für das weitreichende Verbot lieferten und wollte der Stadt mit dem Angebot die Möglichkeit auf eine außergerichtliche Klärung der Angelegenheit bieten. Dies wäre im Interesse aller Beteiligten gewesen, blieb jedoch erfolglos. Aufgrund dessen sah sich Daniel Kruse gezwungen ein Gerichtsverfahren einzuleiten.

Hempro International GmbH muss Prozesskosten tragen

Obwohl Hempro International im Verfahren um das CBD-Verkaufsverbot recht bekommen hat, wurden dem Unternehmen die Kosten für den Gerichtsprozess auferlegt. Das erscheint auf den ersten Blick alles andere als logisch, denn die Gerichtskosten werden normalerweise von der Verliererseite getragen. Dazu der Geschäftsführer Daniel Kruse: „Auch hier zeigt sich wieder die Willkür deutscher Behörden, wenn es um das Thema „Hanf“ geht. Die Stadt Düsseldorf hat im Rahmen der laufenden gerichtlichen Auseinandersetzung erstmalig eingeräumt und sich unserer Auffassung angeschlossen, dass der von uns beanstandete Teil der Allgemeinverfügung zum CBD-Verkaufsverbot tatsächlich gilt. Trotzdem müssen wir die Kosten für den Rechtsstreit bezahlen, da dadurch nach Auffassung des Gerichts unsere Klagebefugnis in diesem Punkt weggefallen sei. Dass die Stadt Düsseldorf infolge ihres Verhaltens erst Anlass für die gerichtliche Klärung dieser Rechtsfrage gegeben hat, wurde dagegen leider vom Gericht nicht berücksichtigt.“

Dieser Umstand verleiht dem Erfolg einen faden Beigeschmack. Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum Hempro International die Prozesskosten tragen muss. Die Einleitung des Verfahrens war die einzige Möglichkeit für das Unternehmen, gegen das unzulässige Verkaufsverbot von CBD vorzugehen, nachdem die Stadt nicht auf vorherige Klärungsversuche eingegangen ist. Trotzdem sollte das Urteil als Erfolg eingestuft werden und der Hanfbranche Rückenwind im zähen Streit um den Verkauf von CBD-Produkten geben. Es ermutigt gegen unangemessene Verbote vorzugehen und willkürliche Entscheidungen der Politik nicht einfach so hinzunehmen. Auch wenn es mühsam ist – es lohnt sich! 

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