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Vollspektrum CBD-Öle sind laut Bundesregierung kein Novel Food!

Vollspektrum CBD-Öle sind laut Bundesregierung kein Novel Food!
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Die Zitterpartie der CBD und Hanfbranche könnte ihr baldiges Ende gefunden haben, nachdem sich die deutsche Bundesregierung sowie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft der Auffassung der EIHA (European Industrial Hemp Association) angeschlossen hat und CBD nicht als zulassungspflichtiges Novel Food einstuft.

Die Novel Food Verordnung, die CBD als neuartiges und somit nicht belegt sicheres Lebensmittel deklariert ist die aktuell größte Bedrohung für CBD Öle, die als Nahrungsergänzungsmittel in den Verkehr gebracht werden.

Das BVL (Bundesministerium für Landwirtschaft) hatte sich der Novel Food Verordnung angeschlossen und betrachtet CBD-Produkte pauschal als nicht verkehrsfähig. Dies hat zur Folge, dass zahlreiche Hersteller und auch CBD-Händler von den lokalen Behörden ein Vertriebsverbot für sämtliche CBD-Produkte bzw. Nahrungsergänzungsmittel mit CBD auferlegt bekommen und vielerorts Gerichtsverfahren eingeleitet wurden, um die Einstufung der einzelnen CBD-Nahrungsmittel zu klären.

Die EIHA und nun auch die Bundesregierung widersprechen dieser Auffassung, da Novel Food nur dann zutreffen kann, wenn das Lebensmittel vor 1997 nicht im Umlauf gewesen ist.

Hanfblüten und Hanfblätter (aus denen CBD-Extrakte gewonnen werden) und auch Extrakte wurden, belegt durch die EIHA, auch vor 1997 als Lebensmittel verwendet. Dies wurde so auch bereits 1998 durch die EU-Kommission bestätigt.

Vollspektrum Extrakt vs. Isolat

Da CBD ein natürlicher Bestandteil der Hanfpflanze ist, sind auch Vollspektrum Extrakte daraus kein Novel Food. Vollspektrum bezeichnet Extrakte, die das natürliche Spektrum an Cannabinoiden beinhalten und nicht durch Anreicherung oder Beimischung von isoliertem CBD hergestellt wurden.

Produkte, die mit isoliertem CBD (CBD Isolat) oder angereichertem CBD hergestellt wurden, können auch laut der EIHA weiterhin als Novel Food angesehen werden und bedürfen somit einer entsprechenden Zulassung. Obwohl das BVL in einem Antwortschreiben an die EIHA bereits eingeräumt hat, dass Blätter und Blüten (die einen natürlichen CBD Gehalt von über 10% aufweisen können) kein Novel Food sind, hält es unerklärlicherweise an der Aussage fest, dass CBD-Produkte nicht verkehrsfähig seien:

„Dem BVL ist derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre.“

(Website BVL Stand: 03.03.20)

Die Bundesregierung verweist jedoch darauf, dass die Stellungnahme der Europäischen Union, dass natürliche Bestandteile der Hanfpflanze nicht als Novel Food gelten, weiterhin Bestand hat und schließt sich somit der Auffassung der EIHA an. Lediglich isolierte und angereicherte CBD-Produkte seien zulassungspflichtig als Nahrungs- oder als Arzneimittel.

Verkehrsfähig ja oder nein?

Die Novel Food Verordnung als alleiniger Streitpunkt in der Frage, ob Vollspektrum CBD-Produkte, die den natürlichen CBD-Gehalt der Hanfpflanze nicht übersteige, nun verkehrsfähig sind oder nicht gilt demnach nach Auffassung der Bundesregierung und der EIHA nicht. Ob ein entsprechendes Produkt der Novel Food Verordnung unterliegt, ist zudem nach Auffassung des wissenschaftlichen Dienstes der Bundesregierung in jedem Falle individuell abzuklären.

„Ob ein konkretes Produkt allerdings die Voraussetzungen des Art. 3 Abs. 2 lit. a NFV tatsächlich erfüllt und als zulassungsbedürftiges neuartiges Lebensmittel einzustufen ist oder nicht, bedarf stets einer Einzelfallprüfung“

(Wissenschaftliche Dienste – Verkehrsfähigkeit von Cannabidiol(CBD)-haltigen Lebensmitteln)

Was bedeutet das für die Branche?

Contenance! – Die Streitfrage um Novel Food ist noch nicht abschließend geklärt, dennoch ist für viele Hanfprodukte der Freispruch in Sicht. Händler sollten sich in jedem Falle umfangreich über die Produkte informieren, die sie sich in die Regale stellen und den zuständigen Behörden offen und aufgeklärt gegenübertreten. Denn trotz der ermutigenden Position der Bundesregierung bleibt die Verunsicherung und Verwirrung groß. Dennoch spricht Daniel Kruse, Präsident der EIHA zurecht von einem „wichtigen Meilenstein“ für die Hanflebensmittelindustrie in Deutschland.

Kommentar(4)

  1. Nur leider weiß die Bundesregierung noch nicht, dass sie ihre Meinung geändert hat…

    https://www.facebook.com/BvCWde/posts/133125451547949

  2. Pingback: Ein Meilenstein für die Hanfbranche – Current Affairs Today

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