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Home Politik Überwachungsstaat Deutschland: Staatstrojaner soll nun auch gegen Drogen eingesetzt werden
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Überwachungsstaat Deutschland: Staatstrojaner soll nun auch gegen Drogen eingesetzt werden

Überwachungsstaat Deutschland: Staatstrojaner soll nun auch gegen Drogen eingesetzt werden
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Vor gut einem Jahr hat die Bundesregierung ein sehr umstrittenes Gesetz zur Überwachung beschlossen, das Staatstrojaner im Einsatz für Strafverfahren zulässt. Damit können Computer, Smartphones, etc. mit schädlicher Software bespielt und ausspioniert werden. Was damals schon eine Welle der Empörung auslöste, wird jetzt wieder Anlass zur Diskussion. Grund dafür ist, dass der Staatstrojaner entgegen der anfänglichen Aussagen unterstützender Politiker nun auch für Vermögens- und Drogendelikte eingesetzt werden soll.

Tschüss Privatsphäre, Hallo Überwachungsstaat

Bei der Debatte um den Staatstrojaner ging es vorwiegend darum, die Einsatzgebiete und somit die Verfügungsgewalt der Polizei zu klären. Seit 2009 wird der Trojaner bereits dazu genutzt, um internationalen Terrorismus zu bekämpfen. Das reichte dem BKA und den Landeskriminalämtern allerdings nicht aus, und sie forderten den Einsatz des Trojaners auch in der Strafverfolgung. Was sie schließlich auch bekommen haben. Jedoch unter der Prämisse, den Staatstrojaner nur bei „schweren und schwersten Straftaten“ einzusetzen. Laut unserem werten CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg geht es in dem Gesetz „um Straftaten wie die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, um Kinderpornografie, Mord und Totschlag oder um schweren Raub mit Todesfolge.“ Doch auch das reicht dem BKA nun nicht mehr.

Ein netzpolitischer Kracher jagt den nächsten

Immer wieder wurde es abgestritten, der Staatstrojaner solle gegen Alltagskriminelle oder dergleichen eingesetzt werden. Doch nun lässt das BKA selbst die Katze aus dem Sack: Laut Angaben der Polizeibehörden wollen diese den Staatstrojaner vor allem bei Drogendelikte einsetzen. Denn, von knapp 300 gemeldeten Straftaten der „Schwerkriminalität“ im Jahr 2012 und 2013 zählen über 50% der Fälle zur Drogenkriminalität. Rund ein Viertel der Fälle lässt sich dem Bereich Eigentums- und Vermögensverbrechen zuordnen. Diese Statistik nutzt das BKA, um den „notwendigen“ Staatstrojaner in diesen Bereichen zu begründen. Übrigens soll der Trojaner auch bei Dritten eingesetzt werden können. Die Folgen bei der aktuellen Gesetzeslage darf sich jeder selbst ausmalen.

Es wurde getrickst was das Zeug hält

Die CDU und SPD wollten schon damals keine große Debatte auslösen, und haben mit einem Verfahrenstrick versucht, die ganze Gesetzesänderung möglichst still und heimlich durchzubringen. Anstatt eines ordentliches Gesetzgebungsverfahrens wurde der Staatstrojaner doch glatt per Copy & Paste in einem anderen Gesetz zum Thema Fahrverbot versteckt.

Fadenscheinige Argumentation und keine Beweise

Die Argumentationskette der Bundesregierung und des BKA lässt eindeutig zu wünschen übrig. Verdächtige Personen würden verschiedene Messenger und verschlüsselte Internetbrowser nutzen, was heutzutage allerdings auf so ziemlich jeden zutrifft. Außerdem gesteht die Bundesregierung ein, dass es keine wissenschaftlichen Beweise für die Notwendigkeit von Staatstrojanern gibt, da keine verlässliche und valide Datenbasis für eine Erhebung existiert.

Was tun? Handeln!

Generell ist es nicht zu empfehlen, irgendwelche illegalen Aktivitäten, wie dem Kauf von Cannabis über Facebook oder Whatsapp abzuwickeln. Sollte euer Handy einmal beschlagnahmt werden, zieht ihr dabei sämtliche Freunde und Bekannte mit hinein und umgekehrt. Ein kurzes Telefonat ist dabei immer noch die sicherere Alternative. Oder Messenger, bei denen die Nachrichten nicht gespeichert und nach kurzer Zeit gelöscht werden.

Es ist ein Skandal, wie der Überwachungsstaat kontinuierlich unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung ausgeweitet wird. Der Trojaner kann bei der Durchsuchung übrigens auf sämtliche Daten zugreifen, das bedeutet auch auf sehr persönliche Daten wie private Chatverläufe und Nacktbilder.

Bild: CC 2.0 by-sa Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen: #NoPolGNRW Nein zum Polizeigesetz: 7.7.2018 Großdemo Düsseldorf

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