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Legaler Bestandteil: EU-Kommission reguliert natürliches CBD in Kosmetik

Legaler Bestandteil: EU-Kommission reguliert natürliches CBD in Kosmetik
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2021 könnte das Durchbruchsjahr für den Wirkstoff CBD sein: Nun wurde auch natürliches Cannabidiol in Kosmetik, innerhalb der EU, genehmigt. Nach intensiven Gesprächen zwischen der European Hemp Association (EIHA) und den Dienststellen der Europäischen Kommission wird die Datenbank für kosmetische Inhaltsstoffe (CosIng) von der zuständigen Generaldirektion GD Grow erweitert. Doch was genau ist nun erlaubt und was bedeutet der Beschluss für die Kosmetikindustrie? Wir klären auf! 

Was ist die CosIng?

In der CosIng  sind alle Stoffe aufgeführt, die seit der Verabschiedung der Kosmetikrichtlinie von 1976 für die Produktion von Kosmetika in der EU zugelassen wurden. Zudem listet die Datenbank alle Inhaltsstoffe, die in der EU-Kosmetikverordnung festgeschrieben sind. Zu jeder Substanz wird zusätzlich der kosmetische Nutzen oder die Funktion angegeben. Doch das heißt nicht, dass alle in der CosIng aufgelisteten Stoffe auch in allen Ländern der EU erlaubt sind. Darüber entscheiden die jeweiligen nationalen Behörden. Die Datenbank ist nicht rechtsverbindlich und dient somit als eine Art grobe Richtlinie für die Kosmetikindustrie. Durch sie soll eine einheitliche Produktkennzeichnung in der EU ermöglicht werden. 

CBD in Kosmetika – was war bisher erlaubt? 

Bisher war es laut der CosIng nur erlaubt synthetisch hergestelltes CBD in Kosmetik-Produkten zu verwenden. Der Grund: Natürliches Cannabidiol gehörte bis vor kurzem laut dem UN-Einheitsüberkommen zu den verbotenen Stoffen in kosmetischen Mitteln. Vor kurzem berichteten wir bereits über die Entscheidung der WHO und des EugH, CBD von der Liste der gefährlichen Drogen zu streichen. Damit wurde nach langen Untersuchungen bestätigt, dass Cannabidiol weder abhängig macht, noch das es gesundheitliche Probleme beim Menschen auslöst.

Laut den neuesten Beschlüssen zählt CBD nun also nichtmehr als Betäubungsmittel – und das wirkt sich nun auch auf die Kosmetikbranche aus. Denn nun wird die CosIng um einen Eintrag erweitert: Cannabidiol aus Extrakt, Tinktur oder Harz von Cannabis. Die Funktion des Wirkstoffs wird weiterhin als Hautschutzmittel und Antioxidans deklariert. 

Nationale Vorgaben als Zündlein an der Waage 

Eine Regelung bleibt jedoch nach wie vor bestehen: Ob natürliches CBD, im jeweiligen EU-Land, in Kosmetika verwendet werden darf, steht und fällt mit den nationalen Vorgaben. Diese regeln weiterhin die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Kennzeichnung der kosmetischen Produkte. Zudem gilt es für Produzenten die jeweiligen THC-Grenzwerte zu beachten. Ob ein CBD-haltiges Produkt auf dem Markt erscheint, bleibt also letztendlich eine Einzelfallprüfung. 

CBD-Kosmetik liegt im Trend

In den USA boomt Hanfkosmetik bereits. Nicht ohne Grund! Denn den Inhaltsstoffen der Cannabispflanze werden zahlreiche positive Eigenschaften, unter anderem für die Haut zugeschrieben. CBD fördert die Heilung, spendet Feuchtigkeit und schützt vor oxidativem Stress. Zudem scheint die Vielseitigkeit von Cannabidiol schier unendlich. Ob in Salben, Cremes oder Tinkturen – der Wirkstoff ist eine wahre Bereicherung für die Kosmetikindustrie. Durch die Zulassung in die CosIng-Datenbank dürfen wir nun also hoffentlich bald auf viele neue CBD-Kosmetik Produkte der Hersteller hoffen. Es bleibt also spannend!

Titelbild ©New Africa – stock.adobe.com

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