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Cannabis-Legalisierung: Karl Lauterbach stellt Details in Eckpunktepapier vor

Cannabis-Legalisierung: Karl Lauterbach stellt Details in Eckpunktepapier vor
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+++ Update 17 Uhr: Das Bundesgesundheitsministerium stellt klar, dass die Abstimmungen aktuell noch nicht beendet sind und ein fertiges Eckpunktepapier nocht nicht vorliegt. +++

Wie genau die Legalisierung von Cannabis aussehen soll, blieb bis zuletzt unklar. Nun sollen seit heute jedoch Eckpunkte für die geplante Gesetzesänderungen vorliegen. 

Wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) berichtete, habe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erste Eckpunkte vorgelegt, die aktuell zwischen den beteiligten Ministerien abgestimmt werden. Demnach sollen Kauf und Besitz von bis zu 20 Gramm Cannabis für Erwachsene grundsätzlich straffrei sein. Außerdem solle der Eigenanbau von bis zu zwei Cannabispflanzen erlaubt werden. 

Besitz von 20 Gramm Cannabis

Weiter hieß es, dass der THC-Anteil im legalisierten Cannabis maximal 15 Prozent betragen dürfe. Für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 21 Jahren solle allerdings eine THC-Obergrenze von 10 Prozent gelten, um „cannabisbedingte Gehirnschädigungen“ vorzubeugen. Dabei werde die Besitzgrenze von 20 Gramm aber wohl unabhängig von Herkunft und THC-Gehalt des Cannabisproduktes gelten. 

Lauterbach plane zudem, Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel einzustufen. Wenn Jugendliche unter 18 Jahren mit Cannabis erwischt werden, solle ebenfalls Straffreiheit gelten. Jedoch dürfen die Jugendämter in solchen Fällen zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichten.

Verkauf nur über Apotheken und lizenzierte Fachgeschäfte

Den Eckpunkten zufolge solle Cannabis nur in Apotheken sowie lizenzierten Geschäften verkauft werden, die einen bestimmten Mindestabstand zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen gewährleisten. Handel treiben ohne die entsprechende Lizenz bliebe nach wie vor strafbar, ebenso der Verkauf synthetischer Cannabinoide.

Werbeverbot für Cannabis

Zuletzt soll das Gesundheitsministerium ein generelles Werbeverbot für Cannabisprodukte vorsehen. Das beinhalte auch neutrale Verpackungen. 

Titelbild © cendeced – stock.adobe.com

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