Shop Magazin
Ab 50€ versandkostenfrei
info@myweedo.de 089/30707996
Home Politik Cannabis und Haschisch offiziell von Liste der gefährlichsten Drogen gestrichen
0

Cannabis und Haschisch offiziell von Liste der gefährlichsten Drogen gestrichen

Cannabis und Haschisch offiziell von Liste der gefährlichsten Drogen gestrichen
0

Es war eine knappe Entscheidung – doch schließlich stimmte die Suchtstoffkommission der Vereinten Nation (UN) mehrheitlich dafür, Cannabis und Haschisch von der Liste der gefährlichsten Drogen zu streichen. Gerade mal 2 Stimmen machten am Ende den Unterschied aus. Zur Abstimmung kam es durch eine Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation. Doch was heißt das jetzt genau? Sind wir damit der Legalisierung von Cannabis in Deutschland einen Schritt näher?

Die Kriminalisierung von Cannabis

Seit 1961 wurden Cannabis und Haschisch in der Kategorie IV der schweren Drogen geführt. Somit standen sie in der höchsten Stufe – direkt neben unter anderem Heroin. Die UN setzte diese Einstufung nun für Cannabis und Haschisch für medizinische Zwecke herab. Ein wichtiger Schritt nach vorne, denn immer noch sind viele Ansichten in Bezug auf die „böse“ Pflanze veraltet und mittlerweile wissenschaftlich widerlegt. So gibt es z.B. Untersuchungen darüber, dass eine Legalisierung weniger schaden würde als ein Verbot.  

Doch von einer kompletten Legalisierung von Cannabis oder Haschisch sind wir leider noch weit entfernt. Trotz der Herabstufung werden die Substanzen weiterhin in der Kategorie, der streng zu kontrollierenden Substanzen, geführt. Um genau zu sein in der zwar niedrigeren Untergruppe I – jedoch immer noch auf einer Stufe neben Kokain oder Methadon. 

Was ist in Deutschland bisher erlaubt – und was nicht?

In Deutschland ist der Besitz von Cannabis nach wie vor strafbar. Auch wenn Ermittlungsverfahren in einigen Bundesländern meist wegen Geringfügigkeit fallen gelassen werden. Doch auch hier hoffen viele Menschen seit einiger Zeit auf eine baldige Legalisierung. Damit würde es Deutschland einigen anderen Ländern wie Kanada oder Uruguay gleichtun, die den Verkauf und die Nutzung von Cannabis und Marihuana auch über den medizinischen Bereich hinaus legalisiert haben. Zudem wird der Besitz, in immer mehr Staaten, kaum noch strafrechtlich verfolgt. Seit 2017 ist auch Medizinalhanf in Deutschland erlaubt. Vergangenen November beschloss der Europäische Gerichtshof nun immerhin, dass der Inhaltsstoff Cannabidiol (CDB) – welcher keinerlei psychoaktive Eigenschaften hat – mit einem THC-Gehalt von unter 0,2% nicht mehr als Betäubungsmittel gilt

Welche Folgen könnte das Urteil der WHO nun für Deutschland haben?

Durch diese Entscheidungen und mehr werdenden Studien, die die Gesundheitsschädlichkeit von Cannabis widerlegen, ist nun jedoch eine neue Diskussion zur Legalisierung entfacht – immerhin. Und auch die vermehrte Nutzung in der Medizin zeigt deutlich, dass die Pflanze und ihre wertvollen Inhaltsstoffe bei vielen Erkrankungen wie z.B. der Schmerztherapie oder Palliativmedizin helfen können. Die Wirkung ist breit gefächert – so kann je nach Dosierung eine entspannende, appetitanregende, entzündungshemmende, angstlösende oder euphorisierende Wirkung bei Menschen oder Tieren erzielt werden. Klar ist, dass es sich hier bisher noch um eine unausgeschöpfte Ressource handelt.  Und so bleibt nur zu hoffen, dass die Entscheidung der WHO wenigstens ein weiterer Anstoß ist zur Diskussion rund um das Thema der Legalisierung von Cannabis. Wer weiß – vielleicht ja sogar irgendwann als Genussmittel.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.