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Teillegalisierung: Bundeskabinett beschließt Cannabisgesetz

Teillegalisierung: Bundeskabinett beschließt Cannabisgesetz
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Das Bundeskabinett hat vergangen Mittwoch einen wichtigen Schritt in Richtung einer neuen Drogenpolitik gemacht. Mit dem Entwurf des „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG) soll der private und gemeinschaftliche Eigenanbau von Cannabis für Erwachsene legalisiert werden. Dabei steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt der Gesetzesinitiative.

Beschluss der Pressekonferenz vom 16.08.2023

Die Entscheidung basiert auf dem 2-Säulen-Eckpunktepapier, wobei die erste Säule zur Umsetzung des privaten und gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbaus für Erwachsene zum Eigenkonsum vorgesehen ist.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach kommentierte: „Mit dem Kabinettsbeschluss hat das Bundesgesundheitsministerium eine Aufklärungskampagne für Jugendliche und junge Erwachsene gestartet. Der Eindruck, dass Cannabis ungefährlich ist, wird hiermit widerlegt.“ Die Kampagne wird primär über digitale Kanäle des Ministeriums laufen und trägt den Slogan „Legal, aber…“.

Lauterbach betonte zudem, dass das Ziel des Gesetzes sei, den Schwarzmarkt und die Drogenkriminalität einzudämmen und dabei besonders auf den Schutz junger Menschen zu achten.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erklärte: „Das Gesetz schafft eine Balance zwischen individueller Freiheit und öffentlicher Vorsorge. Mit dem Gesetz entkriminalisieren wir den Konsum von Cannabis zum Eigenbedarf und sorgen gleichzeitig für einen besseren Jugendschutz.“

Die wesentlichen Regelungen im Einzelnen:

  • Erwachsenen ist der private Anbau von bis zu drei lebenden Cannabis-Pflanzen erlaubt.
  • Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ist straffrei.
  • Es gibt ein Werbe- und Sponsoringverbot.
  • Ein Konsumverbot in einer Schutzzone von 200 Metern um Anbauvereinigungen, Schulen, Sportstätten, Kindergärten und Spielplätzen.
  • Anbauvereinigungen dürfen nur mit behördlicher Erlaubnis betrieben werden.
  • Die Weitergabe von Cannabis ist auf 25 Gramm pro Tag bzw. 50 Gramm pro Monat beschränkt.

Viele Fragen zu diesem Thema werden in den bereitgestellten FAQs behandelt. In vier Jahren soll das Gesetz in Bezug auf seine gesellschaftlichen Auswirkungen überprüft werden.

Abschließend sei noch erwähnt, dass der Gebrauch von medizinischem Cannabis weiterhin durch ein separates Gesetz geregelt wird, das sich im Wesentlichen an bestehende Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes anlehnt.

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