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Betäubungsmittel: Ein Überblick der Eigenschaften und Wirkungen

Betäubungsmittel: Ein Überblick der Eigenschaften und Wirkungen
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Bei Betäubungsmitteln handelt es sich um eine Gruppe von zentral wirksamen Stoffen und Arzneimitteln, welche einer strengen staatlichen Regulierung und Kontrolle unterliegen. Der Grund dafür ist, dass die Betäubungsmittel ein überaus hohes Nebenwirkungs-, Missbrauchs- und Abhängigkeitspotential mit sich bringen. Einige Betäubungsmittel sind in Deutschland verboten. Ihre Verwendung ist ausschließlich mit einer Ausnahmebewilligung für wissenschaftliche oder medizinische Zwecke gestattet. Zu den typischen Betäubungsmitteln zählen verschiedene Halluzinogene, bestimmte Arzneidrogen, wie Kokablätter oder Opium, Stimulantien, Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine und Opioide. 

Diejenigen, die mit dem Gesetz aufgrund eines verbotenen Umgangs mit Betäubungsmittel in Konflikt geraten sind, sollten grundsätzlich nicht auf die Unterstützung durch einen kompetenten und erfahrenen BTM Anwalt Köln verzichten. Der folgende Artikel liefert die wichtigsten Informationen, die über die Betäubungsmittel bekannt sein sollten. 

Grundlegendes zu den Betäubungsmitteln

Der Staat beziehungsweise die Gesundheits- und Arzneimittelbehörden regulieren und kontrollieren die Betäubungsmittel als Gruppe zentral wirksamer Arzneimittel und Stoffe sehr stark, um die Bevölkerungen vor Abhängigkeiten und unerwünschten Wirkungen zu schützen sowie eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern. Im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes werden einige Betäubungsmittel, beispielsweise eine Vielzahl der potenten Halluzinogene, generell verboten oder dürfen zu wissenschaftlichen und medizinischen Zwecken lediglich bei einer vorliegenden Ausnahmebewilligung eingesetzt werden. 

Betäubungsmittel werden typischerweise in den Darreichungsformen von Injektionspräparaten, transdermalen Pflastern, Tropfen, Kapseln oder Tabletten angeboten. Sie werden bekanntermaßen ebenfalls häufig illegal angebaut oder hergestellt, um sie zu vertreiben und mit ihnen zu handeln. Betäubungsmittel, die einen natürlichen Ursprung aufweisen, werden bereits seit vielen Jahrtausenden genutzt, wie zum Beispiel Kokablätter, Cannabis oder Opium. Die ersten gesetzlichen Regelungen zu den Betäubungsmitteln sind am Anfang des 20. Jahrhunderts in Kraft getreten. 

Eigenschaften und Struktur der Betäubungsmittel

Hinsichtlich ihrer Struktur können sich die Betäubungsmittel sehr stark voneinander unterscheiden. Daher findet jedoch eine Kategorisierung der Mittel in unterschiedliche Gruppen statt. In vielen Fällen weisen die Betäubungsmittel eine strukturelle Verwandtschaft zu körpereigenen Substanzen, wie beispielsweise den Neurotransmittern, auf. 

Wirkung und Indikation von Betäubungsmitteln

Die Wirkungen der verschiedenen Betäubungsmittel gestalten sich überaus vielseitig. Unter anderem wirken sie schlaffördernd, beruhigend, sedierend, euphorisierend, stimulierend, halluzinogen, psychotropisch oder schmerzlindernd. Die sogenannten Drug Targets, ihre Zielstrukturen, sind dabei im zentralen Nervensystem des Menschen zu finden, also im Rückenmark und dem Gehirn. Für eine Vielzahl an Wirkstoffen existieren auch körpereigene Liganden, deren Zielstrukturen gleich ausfallen. 

Betäubungsmittel kommen in zahlreichen Anwendungsgebieten zum Einsatz. Zu den typischsten zählen: 

  • Fettleibigkeit und Übergewicht
  • Anästhesie
  • Psychiatrische Störungen und Ängste
  • Schlafstörungen
  • Schmerzen

Das Missbrauchspotential der Betäubungsmittel

Von Betäubungsmitteln geht grundsätzlich ein überaus hohes Missbrauchspotential aus. Unter anderem werden so als Smart Drugs, Halluzinogene, Stimulantien, Partydrogen und Rauschmittel missbräuchlich verwendet. Doch auch für Giftmorde und Suizide werden die Betäubungsmittel häufig genutzt. 

Allerdings ist aufgrund der schädlichen Eigenschaften für die Gesundheit von einem derartigen Missbrauch der Stoffe dringend abzuraten. Aufgrund ihres hohen Abhängigkeitspotentials ist es für Anwender sehr schwierig, wieder von den Betäubungsmitteln loszukommen. 

Aus einer wissenschaftlichen Perspektive sollte im Übrigen auch Alkohol zu der Gruppe der Betäubungsmittel gezählt werden. Dieser wirkt schließlich psychoaktiv, kann chronische und akute Störungen auslösen und weist ein hohes Abhängigkeitspotential auf. Aus Gründen der Wirtschaft, der Politik und der Kultur gehört der Alkohol den Betäubungsmitteln offiziell jedoch nicht an. 

Unerwünschte Wirkungen von Betäubungsmitteln

Durch die Anwendung von Betäubungsmitteln kann in kürzester Zeit sowohl eine körperliche als auch eine psychische Abhängigkeit entstehen, sodass sich eine handfeste Sucht entwickelt. Die therapeutische Breite ist oft gering und eine Überdosis der Betäubungsmittel in vielen Fällen mit einer akuten Lebensgefahr verbunden.

Unerwünschte Nebenwirkungen können durch die Betäubungsmittel sowohl bei einer langfristigen als auch bei einer kurzfristigen Anwendung eintreten. Bei einem abrupten Absetzen der Stoffe zeigen sich außerdem häufig starke Entzugssymptome. 

Daneben ist es möglich, dass illegal produzierte Mittel falsche Inhaltsstoffe, Krankheitserreger oder Verunreinigungen enthalten, die Infektionen und Vergiftungen nach sich ziehen, wodurch von diesen ein zusätzliches Risiko ausgeht. 

Das Betäubungsmittelgesetz

In genauem Wortlaut wird das BtMG, das Betäubungsmittelgesetz, als „Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln“ definiert. Es handelt sich bei diesem um ein Gesetzbuch, welches sämtliche Rechtsfragen, die in Verbindung mit Betäubungsmitteln auftreten, regelt. 

Nach den Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes machen sich Personen, die ohne Bewilligung des Bundesinstitutes für Medizinprodukte und Arzneimittelsicherheit Betäubungsmittel anbauen, herstellen oder vertreiben, strafbar. Daneben ist es ebenfalls verboten, die Betäubungsmittel ein- oder auszuführen, sie abzugeben, zu erwerben, zu beschaffen, zu veräußern oder anderweitig in den Verkehr zu bringen. 

Wird gegen diese aufgeführten Bestimmungen verstoßen, kann dies mit einer Geldstrafe oder auch einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Nicht unter Strafe gestellt ist jedoch der Eigenkonsum von Betäubungsmitteln – ihre Weitergabe und der Besitz jedoch schon. 

Bundeseinheitliche Regelung wäre von Vorteil

Grundsätzlich gilt, dass bereits der Besitz von verschwindend geringen Mengen an Betäubungsmitteln, wie zum Beispiel Marihuana, in Deutschland strafbar ist. Dienen die Betäubungsmittel jedoch ausschließlich dem Eigenkonsum und liegen nur in einer sehr geringen Menge vor, wird durch die Staatsanwaltschaft jedoch in vielen Fällen von einer Strafverfolgung abgesehen – eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht. Die Definition einer „geringen Menge“ ist dabei stets von der jeweiligen Art des Betäubungsmittels und dem jeweiligen Bundesland der Staatsanwaltschaft abhängig. Aktuell wird jedoch angestrebt, eine bundeseinheitliche Regelung hinsichtlich einer geringen Cannabismenge zu etablieren. 

Das Betäubungsmittelgesetz definiert darüber hinaus jedoch ebenfalls, wann es sich um ein Betäubungsmittel handelt. Ein Betäubungsmittel liegt dann vor, wenn es im Betäubungsmittelgesetz in einer der drei Anlagen zu finden ist. 

Die Anlage I umfasst dabei sämtliche nicht verschreibungs- und verkehrsfähigen Betäubungsmittel, zu denen hauptsächlich illegale Drogen, wie MDMA, Psilocybin, Cannabis, LSD und Heroin gehören. Nicht verschreibungsfähige, jedoch verkehrsfähige Betäubungsmittel sind in der Anlage II zu finden, wie beispielsweise Bestandteile des Coca-Strauchs. Verschreibungsfähige und verkehrsfähige Betäubungsmittel listet die Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes auf. Zu diesen gehört zum Beispiel Morphin, welches zugelassen ist, um starke Schmerzen zu behandeln. Außerdem ist dort auch Methadon zu finden, welches für die Substitution von Heroin verwendet wird. Grundsätzlich verschreibungsfähig ist im Übrigen auch Kokain.

Damals bis heute

Eingeführt wurde das Betäubungsmittelgesetz erstmals im Jahre 1971. Dadurch wurde das bis dahin geltende Opiumgesetz abgelöst, welches der Deutsche Reichstag im Jahr 1929 verabschiedet hat. Das Betäubungsmittelgesetz wurde seit dem Jahr 1971 aus unterschiedlichen Gründen bis heute mehr als 30-mal verändert. Zum Beispiel wurde das Gesetz nachträglich durch die Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen ergänzt. Vorher wurde das Verschaffen einer Gelegenheit für den Konsum als Straftat angesehen. 

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