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	Kommentare zu: Rechtslage in Deutschland: Sind CBD-Blüten wirklich legal?	</title>
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	<description>Cannabis Lifestyle</description>
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		<title>
		Von: Jens		</title>
		<link>https://www.myweedo.de/gruene-seiten/politik/cbd-blueten-legal-deutschland/#comment-48296</link>

		<dc:creator><![CDATA[Jens]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Apr 2020 08:17:45 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[danke für die Aufklärung!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>danke für die Aufklärung!</p>
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		<title>
		Von: denis		</title>
		<link>https://www.myweedo.de/gruene-seiten/politik/cbd-blueten-legal-deutschland/#comment-1566</link>

		<dc:creator><![CDATA[denis]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 24 Feb 2019 02:55:56 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[jo finds total behindert, bei mir war letzten Dinstag die Polizei zu besuch. 6g Pep und 500g CBD Tee,Blüten verschidene sorten mit 4~9% CBD, und halt 0,02% THC mitgenommen. 

In der Tee Packung waren noch ein Haufen  Seeds dabei die ich raus sieben musste drine.
 
Habe sie dann  in eine Bagy und halt beschriftet. Weil ich es noch mal Sieben wollte das noch viel pflanzen Material dabei war.

Und jetzt ka habe ich den Salat, dar ich die Tüte beschrieben habe sehen die das als vorsatz zum eigen Anbau.  

Hoffe mal das Dieses Schwachsinns Gesetzt wieder gelockert wird.

evtl. sollte man auch Mohn in Deutschland  illegal machen daraus kann man auch Drogen Extrahieren wen mann genug hat. Gibt so viele Pflanzen die es in jedem Pflanzen Laden gibt mit denen man Drogen Extrakte herstellen kann.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>jo finds total behindert, bei mir war letzten Dinstag die Polizei zu besuch. 6g Pep und 500g CBD Tee,Blüten verschidene sorten mit 4~9% CBD, und halt 0,02% THC mitgenommen. </p>
<p>In der Tee Packung waren noch ein Haufen  Seeds dabei die ich raus sieben musste drine.</p>
<p>Habe sie dann  in eine Bagy und halt beschriftet. Weil ich es noch mal Sieben wollte das noch viel pflanzen Material dabei war.</p>
<p>Und jetzt ka habe ich den Salat, dar ich die Tüte beschrieben habe sehen die das als vorsatz zum eigen Anbau.  </p>
<p>Hoffe mal das Dieses Schwachsinns Gesetzt wieder gelockert wird.</p>
<p>evtl. sollte man auch Mohn in Deutschland  illegal machen daraus kann man auch Drogen Extrahieren wen mann genug hat. Gibt so viele Pflanzen die es in jedem Pflanzen Laden gibt mit denen man Drogen Extrakte herstellen kann.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: LPB127		</title>
		<link>https://www.myweedo.de/gruene-seiten/politik/cbd-blueten-legal-deutschland/#comment-640</link>

		<dc:creator><![CDATA[LPB127]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Nov 2018 05:21:37 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&quot;wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut (Nutzhanf) stammen oder ihr Gehalt an THC 0,2 % nicht übersteigt&quot;

Durch das Oder ist demnach jeder Nutzhanf legal, der den THC-Gehalt von 0,2% nicht überschreitet. Dabei liest man sonst immer etwas anderes. 
Aber sollte nur europäischer lizenzierter Nutzhanf legal sein, dann müsste an der Stelle, an der das Oder steht ein Und stehen.

Außerdem legen Polizei und andere Behörden die Gesetze ebenfalls zu ihren Vorteil aus. Demnach legen die das dementsprechend auch genau so aus als wäre das illegal. Allerdings lässt dieser Text mehr als genug Interpretationsspielraum zu. Ich sehe da gar nicht so ein großes Problem, man muss nur kreativ sein.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8222;wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut (Nutzhanf) stammen oder ihr Gehalt an THC 0,2 % nicht übersteigt&#8220;</p>
<p>Durch das Oder ist demnach jeder Nutzhanf legal, der den THC-Gehalt von 0,2% nicht überschreitet. Dabei liest man sonst immer etwas anderes.<br />
Aber sollte nur europäischer lizenzierter Nutzhanf legal sein, dann müsste an der Stelle, an der das Oder steht ein Und stehen.</p>
<p>Außerdem legen Polizei und andere Behörden die Gesetze ebenfalls zu ihren Vorteil aus. Demnach legen die das dementsprechend auch genau so aus als wäre das illegal. Allerdings lässt dieser Text mehr als genug Interpretationsspielraum zu. Ich sehe da gar nicht so ein großes Problem, man muss nur kreativ sein.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Dor Ramon		</title>
		<link>https://www.myweedo.de/gruene-seiten/politik/cbd-blueten-legal-deutschland/#comment-589</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dor Ramon]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Nov 2018 14:29:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.myweedo.de/gruene-seiten/?p=4082#comment-589</guid>

					<description><![CDATA[Hi !

just one question.

if i&#039;m export from US , CBD oils (thc below 0.2%).

is it legal ?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hi !</p>
<p>just one question.</p>
<p>if i&#8217;m export from US , CBD oils (thc below 0.2%).</p>
<p>is it legal ?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Cyrus		</title>
		<link>https://www.myweedo.de/gruene-seiten/politik/cbd-blueten-legal-deutschland/#comment-319</link>

		<dc:creator><![CDATA[Cyrus]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Aug 2018 17:54:47 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ich habe am Bfarm - Dem Amt für Betäubungsmittel nachgehakt und folgende Anwort erhalten:

Mit dem am 10.03.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften hat der Gesetzgeber die Position Cannabis in den Anlagen I bis III zu § 1 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geändert. Das Betäubungsmittelgesetz unterscheidet seitdem zwischen Cannabis der Anlage III (Verwendung zu medizinischen Zwecken) und Cannabis der Anlage I (Verwendung zu nicht medizinischen Zwecken). Anlage I sieht zudem Ausnahmeregelungen für Nutzhanf (siehe Buchstabe b und d unter der Position Cannabis) vor.

Nach dem Buchstaben b unter der Position Cannabis in Anlage I zu § 1 Absatz 1 BtMG sind Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen, wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut (Nutzhanf) stammen oder ihr Gehalt an THC 0,2 % nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen. Diese Ausnahmeregelung gilt auch für Zubereitungen aus den Pflanzen und Pflanzenteilen, wenn sie die vorgenannten Bedingungen erfüllen.

Da der erlaubnisfreie Verkehr auf gewerbliche oder wissenschaftliche Zwecke beschränkt ist, dürfen unbearbeitete oder bearbeitete (z.B. lediglich getrocknete und zerkleinerte) Pflanzenteile nicht an den Endverbraucher abgegeben werden.

Hiervon nicht betroffen sind Zubereitungen mit verarbeitetem Nutzhanf der oben genannten Sorten, auch wenn noch geringe aus den Pflanzenteilen stammende THC-Restgehalte enthalten sein sollten. Voraussetzung für die Abgabe an den Endverbraucher ist jedoch, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen werden kann. Dabei kann sich auf die Grenzwerte des BfR berufen werden, sofern eine orale Aufnahme des Produktes beabsichtigt ist:

http://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2000/07/bgvv_empfiehlt_richtwerte_fuer_thc__tetrahydrocannabinol__in_hanfhaltigen_lebensmitteln-884.html 

Die von Ihnen  angefragten Cannabisextrakte (CBD-Öle - Anm. d. schreibers) dürfen – aus betäubungsmittelrechtlicher Sicht – nur dann an den Endverbraucher abgegeben werden, wenn die Extrakte ausschließlich aus Nutzhanf (&#060; 0,2 % THC oder EU-Sorte) gewonnen wurden und die Endprodukte die o.g. THC-Richtwerte des BfR (0,0005% bei Einnahme) einhalten.
Bitte beachten Sie, dass die vorgenannte Ausnahmeregelung ausschließlich für Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung gilt. Produkte aus Cannabis oder Nutzhanf, die für medizinische Zwecke bestimmt sind, sind aus betäubungsmittelrechtlicher Sicht nur dann verkehrs- und verschreibungsfähig, wenn die Voraussetzungen der Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG erfüllt sind (“nur aus einem Anbau, der zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle gemäß den Artikeln 23 und 28 Absatz 1 des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe erfolgt“).

Das bedeutet: Alles, was Blütenform hat, ist illegal - und nur für den Gewerbeverkehr oder Wissenschaft erlaubt. Alles, was verarbeitet ist, darf keine Nennenswerten THC Gehalte haben (siehe Richtwerte oben)  - dann ist es OK. z.B. sind dann auch CBD-Öle, solange sie keine medizinische Anwendung haben, entsprechend auch als z.B. Kosmetikum, Kosmetik Rohstoff - oder eben auch als Nahrungsergänzung anzusehen. Doch hier muss man dann auch auf die Verkehrsbezeichnung achten, denn je nachdem, wie ein Produkt ausgezeichnet ist, muss es noch Zusatzangaben haben - odern eben nicht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe am Bfarm &#8211; Dem Amt für Betäubungsmittel nachgehakt und folgende Anwort erhalten:</p>
<p>Mit dem am 10.03.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften hat der Gesetzgeber die Position Cannabis in den Anlagen I bis III zu § 1 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geändert. Das Betäubungsmittelgesetz unterscheidet seitdem zwischen Cannabis der Anlage III (Verwendung zu medizinischen Zwecken) und Cannabis der Anlage I (Verwendung zu nicht medizinischen Zwecken). Anlage I sieht zudem Ausnahmeregelungen für Nutzhanf (siehe Buchstabe b und d unter der Position Cannabis) vor.</p>
<p>Nach dem Buchstaben b unter der Position Cannabis in Anlage I zu § 1 Absatz 1 BtMG sind Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen, wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut (Nutzhanf) stammen oder ihr Gehalt an THC 0,2 % nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen. Diese Ausnahmeregelung gilt auch für Zubereitungen aus den Pflanzen und Pflanzenteilen, wenn sie die vorgenannten Bedingungen erfüllen.</p>
<p>Da der erlaubnisfreie Verkehr auf gewerbliche oder wissenschaftliche Zwecke beschränkt ist, dürfen unbearbeitete oder bearbeitete (z.B. lediglich getrocknete und zerkleinerte) Pflanzenteile nicht an den Endverbraucher abgegeben werden.</p>
<p>Hiervon nicht betroffen sind Zubereitungen mit verarbeitetem Nutzhanf der oben genannten Sorten, auch wenn noch geringe aus den Pflanzenteilen stammende THC-Restgehalte enthalten sein sollten. Voraussetzung für die Abgabe an den Endverbraucher ist jedoch, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen werden kann. Dabei kann sich auf die Grenzwerte des BfR berufen werden, sofern eine orale Aufnahme des Produktes beabsichtigt ist:</p>
<p>http://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2000/07/bgvv_empfiehlt_richtwerte_fuer_thc__tetrahydrocannabinol__in_hanfhaltigen_lebensmitteln-884.html </p>
<p>Die von Ihnen  angefragten Cannabisextrakte (CBD-Öle &#8211; Anm. d. schreibers) dürfen – aus betäubungsmittelrechtlicher Sicht – nur dann an den Endverbraucher abgegeben werden, wenn die Extrakte ausschließlich aus Nutzhanf (&lt; 0,2 % THC oder EU-Sorte) gewonnen wurden und die Endprodukte die o.g. THC-Richtwerte des BfR (0,0005% bei Einnahme) einhalten.<br />
Bitte beachten Sie, dass die vorgenannte Ausnahmeregelung ausschließlich für Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung gilt. Produkte aus Cannabis oder Nutzhanf, die für medizinische Zwecke bestimmt sind, sind aus betäubungsmittelrechtlicher Sicht nur dann verkehrs- und verschreibungsfähig, wenn die Voraussetzungen der Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG erfüllt sind (“nur aus einem Anbau, der zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle gemäß den Artikeln 23 und 28 Absatz 1 des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe erfolgt“).</p>
<p>Das bedeutet: Alles, was Blütenform hat, ist illegal &#8211; und nur für den Gewerbeverkehr oder Wissenschaft erlaubt. Alles, was verarbeitet ist, darf keine Nennenswerten THC Gehalte haben (siehe Richtwerte oben)  &#8211; dann ist es OK. z.B. sind dann auch CBD-Öle, solange sie keine medizinische Anwendung haben, entsprechend auch als z.B. Kosmetikum, Kosmetik Rohstoff &#8211; oder eben auch als Nahrungsergänzung anzusehen. Doch hier muss man dann auch auf die Verkehrsbezeichnung achten, denn je nachdem, wie ein Produkt ausgezeichnet ist, muss es noch Zusatzangaben haben &#8211; odern eben nicht.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: martin		</title>
		<link>https://www.myweedo.de/gruene-seiten/politik/cbd-blueten-legal-deutschland/#comment-197</link>

		<dc:creator><![CDATA[martin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jul 2018 09:37:47 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo,

das ist keine &quot;kleinliche&quot; Auslegung, wenn im Gesetz eindeutig &quot;Pflanze und Pflanzenteile von Cannabis&quot; stehen.

Das hat dann auch nichts mehr mit dem Extrahieren zu tun, sondern mit den &quot;missbräuchlich&quot; verwendbaren Pflanzen(teile) zu tun.

Zeit das Gesetz zu ändern! Kommt zur Hanfparade am 11. August nach Berlin zum Demonstrieren! www.hanfparade.de]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>das ist keine &#8222;kleinliche&#8220; Auslegung, wenn im Gesetz eindeutig &#8222;Pflanze und Pflanzenteile von Cannabis&#8220; stehen.</p>
<p>Das hat dann auch nichts mehr mit dem Extrahieren zu tun, sondern mit den &#8222;missbräuchlich&#8220; verwendbaren Pflanzen(teile) zu tun.</p>
<p>Zeit das Gesetz zu ändern! Kommt zur Hanfparade am 11. August nach Berlin zum Demonstrieren! www.hanfparade.de</p>
]]></content:encoded>
		
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